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Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 100 Prozent, weil es sich sonst um den Straftatbestand der "Ungerechtfertigten Bereicherung" handelt und die verantwortliche Person strafrechtlich dafür belangt werden kann. Auch in Griechenland ist Diebstahl bzw. das unrechtmäßige Aneignen von Geldern strafbar
Nur zur Klarstellung: "Ungerechtfertigte Bereicherung" ist in DE kein Straftatbestand, sondern ein zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für einen Herausgabeanspruch (siehe ).
Danke für deine restliche Schilderung. Dann warten wir mal ab
Da in dem konkreten Fall hier Aris Saloniki bekannt ist, dass eine Geldsumme ungerechtfertigt auf einem Konto liegt, würde Aris Saloniki bzw. der Verwalter betrügen, stehlen oder gegebenen Falls Geld veruntreuen, wenn die Tatsache geleugnet würde, man sich einfach grundlos weigern würde oder das Geld in die eigene Tasche stecken würde. Somit wäre
neben dem zivilrechtlichen Anspruch auch ein Straftatbestand gegeben.
Anders wäre es wohl, wenn Fortuna gezahlt hätte, aber Aris Saloniki übersehen hätte, dass Geld auf ein Konto gezählt wurde, oder Aris Saloniki zugeben würde, dass gezählt wurde, aber man das Geld versehentlich ausgegeben hat, oder man Fristen verstreichen lässt etc. Dies wiederum würde noch schwerwiegendere Folgen für den Ruf des Vereins und die Karriere des Verwalters nach sich ziehen und müsste glaubhaft nachgewiesen werden und zwar, dass der Verdacht des geplanten Betruges nicht gegeben ist, sondern es sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände handelt. Das sollte aber schwer für Aris Saloniki sein und auch nicht im Interesse des Vereins sein, denn dann könnte man sich auch gleich die Kugel geben.