Zu Bildern gibt es jüngste Rechtsprechung auf europäischer Ebene (geht da um YouTube-Videos).
Diese sind wohl auf GiFs anwendbar, ich weiß nicht, ob die individuelle "Verarbeitung" die Rechtslage ändert, s.u.
Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, daß Bilder geschützt sind.
Bei Bildern aus Stockarchiven stehen meist die Lizenzbedingungen auf der Seite (in den AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen)).
Bei Stockarchiven reicht oft die Nennung des Urhebers neben dem Bild.
Bei einem "Bildzitat" (ausnehmende Einschränkung des Nutzungsrechtsverbotes, wenn ich das richtig verstanden habe) - also einem Bericht über die Aktion, in der das Bild erscheint, werden in Präsentationen Ausnahmen gemacht. Da wäre ich aber vorsichtig, da die analoge Anwendung bzgl. des Hochladens auf Internetseiten mit permanenter Einsichtsmöglichkeit evtl. nicht greift, ist aber nur eine - wenn auch naheliegende - Vermutung. Die Präsentation ist ja mit dem Ende des Vortrages nicht mehr einsehbar, das ist hier anders.
Die o.g. Ausnahme "Bildzitat" hat weitere enge Voraussetzungen, die zudem alle erfüllt sein müssen.
Belegfunktion (geistige Auseinandersetzung mit dem Bild),
keine Illustration, d.h. das Bild darf nicht nur thematisch passen,
Umfang (Bildzitat nicht über den Zweck an der gebrauchten Stelle hinaus ausdehnen),
Quelle muß angegeben werden.
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Da wir hier ja meist von Bildern ausgehen, die aus dem Bildmaterial der übertragenden Sender zusammengestellt werden, sollte man eher vorsichtig sein, da die Rechtsprechung eher auf eine Haftung zuläuft und die genannten Ausnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.
Das Einholen der Genehmigung könnte man anfragen bei den Sportsendern, die Erfolgsaussichten … nun ja.
Vielleicht weckt man damit nur schlafende Hunde.
Wo kein Kläger ist, da ist ja auch kein Richter.
Wahrscheinlich wäre ein Vorgehen des Senders gegen das GiF erfolgreich. Da aber die Qualität der Bilder und die Veränderung durch die Verarbeitung gegenüber dem Originalbild doch immens ist bzgl. Qualität / Aussageabsicht (war es ein Foul ?) ist das aber nicht gesichert.
Evtl. ist dem Inhaber der Rechte evtl. ein Rechtsstreit auch zu mühsam - und es könnte das Interesse an der Verfolgung fehlen, da das GiF auch keine Konkurrenz zum Angebot bedeutet (es ersetzt ja nicht die Übertragung oder befriedigt das typische Zuschauerinteresse- außerdem ist es indirekte Werbung für den Sender, hat also vielleicht sogar einen willkommenen Nebeneffekt).
Ohne Anspruch auf Richtigkeit, aber in den Grundgedanken sind hier wohl die entscheidenden Punkte angesprochen, die im Einzelfall unvergleichbar sein mögen.
Eigenes Fazit ziehen und danach handeln ...