Hier werden munter Fakten und Beweislast vermischt.
Ein Fakt ist eine Tatsache, bei der eindeutig, ggf. im Wege einer Beweisaufnahme, festgestellt werden kann, ob es so war oder anders.
Die Ampel zeigte Grün, als der PKW in die Kreuzung fuhr. Das ist eine Tatsache. Man kann das feststellen ( durch Zeugen, durch Sachverständigengutachten, etc). Entweder war es so oder eben nicht.
Auch rechtliche Aspekte können Tatsachen sein. " Er hat einen gültigen Mietvertrag." ist auch eine Tatsache, die Vorliegen kann oder nicht.
Und die Aussage: "Jatta hatte eine gültige Spielerlaubnis." ist ebenfalls eine Tatsache. Entweder hatte er sie oder nicht.
Die Einsprüche sind mit der Behauptung begründet, dass Jatta keine gültige Spielerlaubnis hatte. Weder Nürnberg noch Bochum können das aus eigener Kenntnis belegen oder beweisen.
Sie sind darauf angewiesen, dass diese Frage vom DFB und den Behörden geklärt wird. Das ist aber bei grünen Ampel genauso. Im Zweifel gibt es ein Gutachten, wo versucht wird festzustellen, was Sache ist.