zwei bestimmungen der Fifa (hoffe, noch aktuell):
Transferrechte hat ein Verein für einen bei ihm registrierten Spieler. (keine Quelle gefunden, müsste aber stimmen)
"Der Antrag für die Registrierung eines Berufsspielers muss gemeinsam
mit einer Kopie des Spielervertrags eingereicht werden."
"Ein Verein, der die Dienste eines Spielers leihweise in Anspruch nimmt,
darf diesen nur dann zu einem dritten Verein transferieren, wenn dazu
die schriftliche Erlaubnis des ausleihenden Vereins sowie des betreffenden
Spielers vorliegt."
Der rumänische Verein kann also m.E. nicht die Transferrechte besitzen. Eine Möglichkeit könnte noch sein, dass er Anteile an den Transferrechten (eventuell sogar zu 100%) hat und somit die Erlöse aus einem Transfer erhält, den der belgische Verein tätigt.
Die Fifa wird das schnell klären, hoffe ich und wir bekommen endlich unseren "Knaller"