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Naja ... ausrasten und in Zivil auf den Platz rennen?
Das ist für mich versuchte Körperverletzung!
Für Dich vllt, das StGB nennt so etwas vorsätzliche Körperverletzung..
Dies zur Info...
gruß,
der Edvaldsson
Meines Wissens würde hierfür ein entsprechendes "Werkzeug" gehören.
Jemanden umzustoßen ist doch nicht wirklich eine schwere Körperverletzung.