Hallo,
da einige ja hier groß diskutieren, was an Schadensersatz umgelegt werden darf oder nicht, rate ich mal das Urteil gegen einen Fan von Rostock als Lektüre: OLG Rostock NJW 2006, 1819. Ich mag es auch nicht, aber ist relativ klar. Die Revision wurde übrigens nicht eingelegt. Hier ging es jedoch "nur" um 10.000 Euro.
ZitatDer vom Sportgericht bestrafte Verein kann störende Zuschauer in vollem Umfang auf Ersatz von gezahlten Geldstrafen in Anspruch nehmen. Die straferhöhende Vorbelastung des Vereins setzt deren Schadensersatzpflicht nicht herab.
Zitat2.1. Der Bekl. zu 2 haftet gem. § BGB § 280 BGB § 280 Absatz I BGB wegen Verletzung des Vertrags, der ihn zum Betreten des Stadions und zum Zuschauen von dem aus der Eintrittskarte ersichtlichen Platz aus berechtigte und ihn verpflichtete, den Spielbetrieb nicht zu stören und das Spielfeld nicht zu betreten. Diese Pflichten folgen auch aus der Stadionordnung.
ZitatDemgegenüber kann der Bekl. nicht einwenden, das DFB-Sportgericht habe den Kl. nicht wegen der von ihm, dem Bekl. verursachten Spielstörung, sondern wegen der von dem Kl. zu veranwortenden unzureichenden Sicherungsvorkehrungen verurteilt. Das DFB-Sportgericht verurteilte den Kl. zwar wegen eines Gefährdungstatbestands, indessen lässt das Urteil erkennen, dass letztlich die von dem Bekl. verursachte Störung tragender Grund für die Bestrafung des Kl. ist; bei denselben Sicherungsvorkehrungen ohne Störungen durch Zuschauer hätte das Sportgericht allein wegen der abstrakten Gefährdung keinen Anlass zu einem Einschreiten gegen den Kl. gesehen.
Zitatcc) Der Verpflichtung des Bekl., die vom DFB-Sportgericht auferlegte Strafe in voller Höhe zu ersetzen, steht nicht entgegen, dass die Vorbelastung des Kl. durch frühere Bestrafungen für die Höhe der Strafe mit entscheidend war. Sind sowohl die haftungsbegründende Handlung als auch die Vorbelastung des Geschädigten kausal für den Schaden, so können sie sich zu einer Gesamtursache verbinden, auch wenn der Schaden ohne die Vorbelastung nicht oder nicht in der letztlich eingetretenen Höhe entstanden wäre
Viele Grüße
openeye