Wurde versucht die Worms Fans im Stadion anzugreifen oder nicht im Stadion.
Wenn das nicht im Stadion war, sind die Verbote eig. nicht rechtskräftig
§ 1 Definition, Zweck und Wirksamkeit des Stadionverbots
( 1 ) Ein Stadionverbot ist
- die auf der Basis des Hausrechts
- gegen eine natürliche Person
- wegen sicherheitsbeeinträchtigenden Auftretens im Zusammenhang
mit dem Fußballsport, insbesondere anlässlich einer Fußballveranstaltung,
o innerhalb oder außerhalb einer Platz- oder Hallenanlage
o vor, während oder nach der Fußballveranstaltung
- festgesetzte Untersagung
- bei vergleichbaren zukünftigen Veranstaltungen
- eine Platz- oder Hallenanlage zu betreten bzw. sich dort aufzuhalten.
Quelle: DFB