Zitat von »AlexR«
Wenn ich mal vergleichen darf, was man mit der kleinen Angestellten in einem Supermarkt veranstaltet hat, die einen Pfandbon vermeintlich wissentlich unterschlagen hat und wie nun aller Wahrscheinlichkeit nach mit "Wurschtel Ulli" zu verfahren ist, müsste ich doch mit einer mehrjährigen Haftstrafe für Hoeneß rechnen können. Oder?
Äpfel & Birnen?
Die werte Kassierin wurde nie strafrechtlich belangt. Es ging hierbei darum, dass ihr wegen der Unterschlagung zweier herrenloser Pfandbons gekündigt wurde. Die ganze Geschichte ging vors Arbeits- und Landesarbeitsgericht, wo dem Arbeitgeber jeweils Recht gegeben wurde und ihre Klage gegen die Kündigung mit der Begründung abgewiesen wurde, dass aufgrund dieser Unterschlagung das Vertrauen ihres Arbeitgebers nachhaltig erschüttert worden sei.
Vom BAG wurde diese Entscheidung jedoch aufgehoben. Die fristlose Kündigung sei rechtswidrig gewesen, da bei einer bis dahin tadellosen Arbeitnehmerin mit einer so langen Betriebszugehörigkeit eine solche Kleinigkeit nicht ausreiche hierauf eine fristlose Kündigung zu stützen. Allerdings hat das BAG bei dieser Entscheidung wert darauf gelegt, dass hierbei die Einzelfallentscheidung wichtig sei, wobei die Rechtsprechung wohl in letzter Zeit etwas von ihrer harten Linie im Bezug auf Kündigungen wegen Bagatelldelikten abrückt.
Es wäre nett, wenn mir jetzt noch einer die Parallele zum Fall Uli Hoeneß aufzeigen könnte.