Bedenke nur bitte dabei, dass §26 der Gemeindeordnung, der das Quorum regelt, Landesgesetzgebung ist.
Diejenigen, die das Quorum festgesetzt haben, sind also nicht diejenigen, deren Entscheidungen durch Bürgerentscheide revidiert werden können.
Dazu kommt, dass NRW 396 Kommunen hat, für die - mit Abweichungen bei der Einwohnerzahl - im Wesentlichen die gleiche Verfahrensordnung gilt, egal wie die Ratsmehrheit ist (und da gibt es in NRW einige erstaunliche Konstellatione). Man kann also der Landesregierung (bei der Gesetzgebung 2000 müsste es noch Clement gewesen sein) also nicht vorwerfen, ihre Interessen schützen wollen. Und (Ober-)Bürgermeister haben gar keinen Einfluss auf das Quorum.
Richtig ist, dass ein Quorum von z.B. 12,5 % zu einem Erfolg des Bürgerentscheides geführt hätte. Dass das Quorum deutlich höher liegt, ist mangels Erfahrungswerten in gewisser Weise Zufall - und weil es ein Stück weit zufällig ist, bin ich durchaus für eine Überprüfung, aber unter Einbeziehung aller 396 Kommunen und gerne auch der anderen Bundesländer mit Bürgerbeteiligungsverfahren.
An sich kann die Regierung Rüttgers das auch beruhigt angehen, denn ob eine Absenkung des Quorum ihren Parteifreunden nutzen oder schaden würde, ist nicht vorherzusagen, vor allem, weil 2010 in etlichen Kommunen Mehrheiten in die eine oder andere Richtung kippen können.
Gerechtigkeit würde es aber erst geben, wenn eine Wahlpflicht eingeführt würde, weil man nur so verlässlich wirkliche Mehrheiten feststellen kann und taktisches Zuhausebleiben nicht mehr möglich wäre - ich hätte in diesem Falle meine Stimme zwar ungültig gemacht, aber vor den restlichen 87% hätten sich sicherlich die meisten irgendwie entschieden.