Alles anzeigenSofern man glaubt, dass das rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht, kann man den Rechtsweg gehen. Viel Spaß dabei.
Sorry ich finde den IRONIE Smilie nicht in deinem Posting!
Es ist doch eine bodenlose Frechheit wie hier die Medien mal wieder zur Hetzjagd aufrufen! Die öffentliche Bekanntmachung eines Verdächtigen, der anlässlich einer
Fussballveranstaltung Pyrotechnik gezündet zu haben scheint, kann für den Betroffenen sehr schwerwiegende und weitreichende Konsequenzen haben, etwa in Bezug auf den Arbeitgeber, etc. Es wird doch schon wieder so getan als ob hier zig Leute Verletzt wurden...
Sollte sich herausstellen das einer der beiden Unschuldig ist na dann Prost Mahlzeit! Aber die Polizei ist da ja auch nicht besser als die Hetzblätter (siehe Mordfall in Emden)!
Hier wurde ein Unschuldiger durch die Polizei ja quasi auch "verurteilt"! Bei der Verfolgung schwerwiegender Delikte wiegen die Interessen an einer Aufklärung besonders hoch, sollte ja auch Logisch sein. In BS wurde aber m. W. keiner getötet in der U-Bahn zu Tode geprügelt oder sonst was... Von daher bin ich der festen Meinung, dass dieser Fahndungsaufruf sich nicht an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientiert und damit den rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht! Es gilt schließlich immer noch der Grundsatz der Unschuldsvermutung oder sind die beiden jetzt schon strafrechtlich verurteilt?
Ich könnte nur noch kotzen!
Wo leben wir denn?
Dem ist nichts hinzuzufügen!