Beiträge von rotation2013

    Und genau das ist doch Rechtsgüterabwägung: Man hat das eine Rechtsgut, die Meinungsfreiheit, beschnitten, um das andere Rechtsgut zu schützen (Die Unversehrtheit anderer Personen) --;;)


    Ich finde das ist innerhalb des Strafrechts kein einfaches Thema, denn rein auf dem Papier sieht die Unversehrtheit von Personen schützenswerter aus als das Rechtsgut der Meinungsfreiheit. Jedoch sind es andere Facetten, die uns hier zu denken geben.
    Selbiges wolltest du allerdings auch mit deinem Beitrag zum Ausdruck bringen und meine Antwort war daher nur eine andere Art der Zustimmung

    Letztlich haben sie aber auch noch die körperliche Unversehrtheit derer, die schon ihre Meinungsfreiheit einbüßen sollten, mit in die Waagschale geworfen. Sie haben also - gemäß ihrer nachträglichen Rechtfertigung - einige Verletzte in Kauf genommen, um viele Verletzte zu verhindern. Das ist also mengenmäßiges Abwägen eines Rechtsgutes.


    Müssen diesen "Streit" aber nicht ausfechten. Jurist bin ich eh nicht.

    Berechtigter Einwand- also wenn man der Argumentation der Polizei folgt, haben die das kleinere Übel dem grösseren Übel vogezogen und haben "normale Fans" verletzt um dafür schlimmeres in Form vom grösseren Ausschreitungen zu verhindern.


    Interessante Parallelen zum §14 des Luftsicherheitsgesetzes .
    Gemäß Absatz 3 sollten Passagierflugzeuge abgeschossen werden dürfen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie als Waffe gegen Menschenleben eingesetzt werden sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit dieses Absatzes festgestellt, weil niemand den Tod der unbeteiligten Passagiere gegen den mutmaßlichen Tod der Opfer des Flugzeugmisbrauchs abwägen darf.

    Eben ... aber du glaubst doch nicht ernsthaft, dass da jemand von Amts wegen tätig werden wird.


    Nein! Hab ich geschrieben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt erstmal die Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu bearbeiten. Da haben sich ja hunderte behindernd in Fäuste, Schlagstöcke und Pffefferspraywolken geworfen.

    Und lassen wir die Straftaten mal weg: Du bist mit Deiner Frau aus, ich mache sie an, flirte mit Ihr, blablabla... Wenn ich es auf die Spitze treibe, darf ich mich doch nicht wundern, wenn ich eine aufs Maul bekomme von Dir!


    1. Wenn Du was machst, kannst Du eine aufs Maul kriegen. OK. Weißt Du wahrscheinlich vorher.


    2. Jetzt stehst Du unten in Block N und weiter oben wedeln welche mit 'nem rotgelben Lappen. Jetzt kriegst Du ein paar aufs Maul. Auch OK? Hättest Du Dir vorher denken können? Hättest Du verhindern können, indem Du weniger provozierst?


    3. Du wedelst mit einem rotgelben Lappen. Vielleicht willst Du sogar 100m entfernt stehende Griechen provozieren, weil die Provokation zwischen gegnerischen Fans zur "Folklore" gehört. Dann kriegst Du aufs Maul vom staatlichen Rollkommando. Das soll OK sein? Das soll man vorhersehen können? Deshalb soll man sein Verhalten ändern, um bloß niemanden mehr zu provozieren?


    Am Arsch. Also niemals "Kolohn, die Scheiße vom Dom" oder "ihr seid leiser als ...". Auch kein "Seid ihr blöd" mehr, wenn die gegnerischen Fans ihre eigene Blockfahne mit ihrer Pyro abfackeln. Blos nicht aufstehen im Sitzplatzblock, weil sich hinter einem immer jemand provoziert fühlt. Keine zu teuren Klamotten tragen, weil es Sozialneid schürt. Das Trikot nicht beflocken, weil irgendwer im Block die Hervorhebung dieses Spielers als Provokation empfindet.
    Wenn es soweit kommt, gehen ich lieber in die Oper, weil da noch richtig Stimmung ist.


    ( Warum hat eigentlich keiner in Koln der Polizei gesagt, dass wir uns von deren Choreo provoziert gefühlt haben, weil Rot-Weiß doch unsere Farben sind? )

    ... das ist gefährliche Körperverletzung und der Mann ist nicht geeignet den Polizeidienst auszuführen.


    Diese Polizisten gehören angezeigt!


    Die gefährliche Körperverletzung ist m.W. kein Antrags- sondern ein Offizialdelikt und ist als solche von Amts wegen zu verfolgen.
    Da muss die Staatsanwaltschaft also eigentlich von sich aus die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens prüfen. Vermute aber, dass die mit der Bearbeitung von Widerstandsanzeigen bereits ausgelastet sind.

    Es ist nicht verboten, diese Fahne in Deutschland aufzuhängen. Etwas anderes wären Dritte-Reichs Banner o.ä.!


    Das Dritte-Reichs-Banner oder die kaiserliche Kriegsflagge, wäre den UEFA-Funktionären vermutlich egal, obwohl sich einige bei der Altersstruktur der Funktionärskader sogar noch an die Zusammenhänge erinnern können sollten.


    Die werden das mit der "Volksverhetzung" aufgreifen, nennen es dann unsportliche Provokation und können es dank ihrer entsprechenden Gummistatuten willkürlich bestrafen, wie sie Lust haben.

    Und bevor man sich über die böse Polizei aufregt: Hätte man nicht ebenso die Provokation unterlassen können?

    Gääähn ....


    Glaube ich wiederhole mich. Das Reizgas, die Faust- und Knüppelschläge trafen wohl mutmaßlich überwiegend Leute, die keine mazedonische Fahne dabei hatten.


    Ich bin dann mal raus.

    Da Du schon so schön zitierst: Das Genfer Protokoll bezieht sich auf die Anwendung während eines Krieges...


    Das ist mir schon klar. Mir erschließt sich aber nicht, warum Pfefferspray dann von der Polizei als harmlos eingesetzt werden darf. Das ist für mich, wie eine UN-Konventionen gegen Landminen zu ratifizieren, die gleichen Minen aber im Stadion zur Fantrennung einzusetzen.

    Bin komplett bei dir, nur "Giftgas" halte ich jetzt doch für etwas arg unpassend und martialisch ausgedrückt


    Ich glaube aber, dass es von den Einsatzkräften "martialisch" gemeint war. Die These, dass sich das NRW-Innenministerium in der Sommerpause eine Strategie zurecht gelegt hat und das Verbreiten von Angst und Schrecken ein Teil davon ist, scheint mir nicht abwegig.


    Was ich neben den Verletzten durch Faust- und Knüppelschläge sowie Reizgas viel schlimmer finde. Was wäre passiert, wenn im Block Panik ausgebrochen wäre? Wohin hätten die Zuschauer ihren dann nicht mehr kontrollierbaren Fluchttrieb ausleben sollen? Im Zweifel nach unten bis Zaun / Mauer / Graben kommen. Da wären dann Tote realistisch gewesen!

    Ein ganzer Block wurde unter Giftgas gesetzt


    Ach du scheisse....wo ist denn das passiert????Was war es...Senfgas????Zyklon B?????


    "Der Einsatz durch die Bundeswehr im Auslandseinsatz auch für Feldjäger ist nach dem Protokoll
    über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder
    ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege
    kurz Genfer Protokoll gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte verboten."


    Hab mir mal überlegt, wie das juristische Nachspiel wohl aussehen wird:


    Alle identifizierbaren Fans, die in Reichweite der Giftgaswolke waren, bekommen eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

    "Selbst schuld" wäre vielleicht etwas zu drastisch formuliert! Ich würde sagen, mit ein bißchen mehr Einsicht und Rücksicht auf die Gefühle anderer, hätte das nicht passieren müssen! ;)


    Kacke!


    Es haben einige Leute ein Fahne gezeigt.


    Ein ganzer Block wurde unter Giftgas gesetzt und es wurden wahllos Leute verletzt, deren Schuld es war, in der Nähe zu sein.

    Eine rechtliche Auslegung die schon abenteuerlich ist


    Ich assoziiere da spontan,
    - die Mitschuld des Radfahrers ohne Helm, wenn er über den Haufen gefahren wird
    - die Mitschuld der vergewaltigten Frau, weil sie einen kurzen Rock getragen hat.


    Was sich der Polizei da für Gefahrenabwehreinsatzoptionen eröffnen ...

    Mal weiter gefragt: Wenn ich merke, daß die Fahne diesen bescheuerten Polizeieinsatz ausgelöst hat, warum präsentiere ich sie dann an anderer Stelle erneut und nehme dadurch eine weitere Eskalation in Kauf?


    Deine Fragen sind so kacke!
    Es geht doch nicht darum, ob der eine oder andere Fan, der von den Killerpilzen auf die Backe kriegt, selber auf Krawall gebürstet ist und Gelegenheiten zur Deeskalation ausgelassen hat.


    1. Nicht Befolgung von Anordnungen des Ordnungsdienstes mögen ein Verstoß gegen die Stadionordnung sein. Davon geht aber keine Gefahr aus, es liegt also kein Fall von Gefahrenabwehr vor.


    2. Verdacht auf Volksverhetzung kann m.E. auch nicht zu einem Einsatz im Rahmen der Gefahrenabwehr führen.


    3. Sofern die Staatsmacht überhaupt Anlass hat, die Fahne einzuziehen, kann so ein Einsatz nicht mehr angemessen sein. Es wurden unbeteiligte Zuschauer verletzt; es wurden Ordner verletzt - so sieht es auf den Bildern zumindest aus; es wurden Sanitäter verletzt.