edit sagt: Ohnehin ungelegte Eier. Es wurde ja diesbezüglich so gehandelt, wie man hier möchte. Ich zitiere aus der Abendzeitung:
Mitnichten, denn die 7 Monate SV scheinen ja rechtskräftig zu sein.
Hier wird verkannt das es sich bei den 7 Monaten nicht nur um SV sondern auch um ein Aufenthaltsverbot in einem gewissen Umkreis des Stadions handelt. Das ganze dürfte als Bewährungsauflage erteilt worden sein. Sozusagen: "Gehst du dahin und wir erwischen dich darfst du die 2 Monate im Knast absitzen".
Das man 2 Monate auf Bewährung bekommt heisst nicht nur 2 Monate Bewährung zu haben sondern das diese zur Bewährung ausgesetzt werden.
Meines Erachtens nach absolut unverhältnismäßige Bestrafung für eine, in meinen Augen noch nicht mal eine, Beleidigung. Währe diese vor oder im Stadion gefallen hätte man noch einen Bezug dazu aufbauen können ... aber so nicht. Wie gesagt muss man also bald Angst haben wenn man wegen zu schnellem Fahren angehalten wird folgendes Szenario zu erleben:
Polizist: "Haben Sie eine Dauerkarte oder gehen Sie zu Fussballspielen?"
Fahrer: "Ja, warum?"
Polizist: "Gut zu wissen, wir notieren das mal"
1 Monat später ein Brief von der Behörde in dem steht:
"Statt einem Monat Fahrverbot erhalten Sie 12 Monate Stadionverbot und einen Platzverweis für einen Umkreis von 1000m um das Stadion XYZ herum"