Und was den Verein betrifft.Ich hoffe inständig, das er so schnell war und sich anhand der angebotenen Karten die Strichcodes geblock hat sowie sich die Sitzplatznummern und der Reihe gespeichert hat.Ist also kein Problem in meinen Augen, die Karten für den Einlass zu sperren.
Karten, die nicht gewerbsmäßig bei Ebay verkauft wurden dürfen nicht gesperrt werden gem. BGH-Urteil vom 11.09.2008 (AZ: I ZR 74/06) Dies wäre nur bei gewerbsmäßig veräußerten Karten möglich und müßte vom Verein nachgewieswen werden. Ob sich der Verein Schadensersatzklagen leisten wird können ?
Das ist ja nicht schlecht. Das is Dynamo doch glatt entgangen das Urteil. Zu geil
Würd ich mir nen Ausdruck mit zum Spiel nehmen und sagen "ÄÄääätschiiii Bäääätsch"