Denke mal nach Europa Recht wird die 50 plus 1 fallen. Jeder kann mit seinem Unternehmen machen was er will.
Genauso ist das ausstellen von Geldstrafen rechtswidrig wenn man den Schaden nicht auch angerichtet hat. Es kann keiner für den Schaden haften den 3. angerichtet haben. Bin mal gespannt wann hier mal einer klagt.
Zum Glück ist dem nicht so (Mitbestimmung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Marktregulierung usw.)
Außerdem sprechen wir in Deutschland von Fussball"vereinen" und nicht von Fussball"Unternehmen". Das Vereinsrecht ist als Ausdruck der Vereinigungsfreiheit grundgesetzlich geschützt. Dazu gehört essentiell das Prinzip, dass die Mitglieder (ggf. vertreten durch die Organe), das Schicksal des Vereins bestimmen und nicht irgendein geltungssüchtiger Investor. Über diese Latte müsste ein Kläger erstmal springen, auch bei einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof. Davon abgesehen, müsste der Kläger erstmal die ordentlichen Gerichte hier durchlaufen.
Die Krux ist allerdings, dass sich der Fussball auch in Deutschland selbst immer weiter vom Vereinsrecht und vom Bild des Idealvereins entfernt. Durch jede Ausgliederung (wie z.B. jetzt in Stuttgart) wird die Grube, die sich die Fussballvereine selbst graben, tiefer. Traurig, es sei denn, man will den Systemwechsel!
Mal sehen wann es bei uns soweit ist und der erste Totengräber die Ausgliederung von Vereinsbestandteilen ins Gespräch bringt.