Beiträge von Torpedo


    Bei 1:30 sehe ich einen Feuerlöscher mit Wasser. Das ist definitiv kein RSG mit Pfeffer.

    Ich mag Fußball, aber das Gekicke läßt mich kalt. Ich Finde ja auch nicht jede Frau erotisch.
    Wenn das Ganze nicht ganz so durchgestylt und -kommerzialisiert wäre, dann hätte ich vielleicht Freude daran.

    Das Spiel läuft so nebenbei. Fußballfreude oder irgendeine Anspannung stellt sich bei mir nicht ein.
    Ok, ich drücke Deutschland die Daumen, aber richtig berühren tut es mich nicht.

    Ich habe die Peter Grant Reihe von Ben Aaronovitch begonnen. Die Story spielt im heutigen London. Peter Grant ist frischer Constable bei der Londoner Polizei. Und er hat eine magische Begabung. Er wird nun der erste Zauberlehrling Englands seit 50 Jahren und wird in das Departement für "absurden Scheiß" versetzt. Sehr lustig zu lesen.


    Bisher habe ich "Die Flüsse von London", "Schwarzer Mond über Soho" und "Ein Wispern unter Baker Street" gelesen. Aktuell bin ich bei "Der böse Ort". "Fingerhut Sommer" und "Der Galgen von Tyburn" folgen dann.


    Die Kritiker sagen Harry Potter auf Speed.

    Ein Fußballspiel ist eine öffentliche Versammlung, die aber nicht unter den VersammlungsSchutz des Art. 8 GG fällt.
    Auch wenn der Veranstalter eine Privatperson bzw. -Verein oder -verband ist und selbst wenn Eintritt genommen wird, ändert das nichts daran. Sprich, jeder der eine Karte hat und nicht gegen Ticketbedingungen verstößt oder SV hat, darf grundsätzlich rein.


    Grundsätzlich heißt, es gibt Ausnahmen. Eine Gruppe, die immer wieder gegen die Stadionordnung oder Ticketbedingungen verstößt, kann ausgeschlossen werden.



    Und was die Strafen angeht, schmeißt nicht Strafrecht (Tagessätze) mit Zivilrecht durcheinander. Bei Tagessätzen richtet sich die Anzahl der Tagessätze an der Schwere der Tat, die Höhe des einzelnen Tagessatzes am Einkommen. Den Schaden, den ich verursache , muss ich ersetzen. Auch wenn ich 30 Jahre dran zahle.

    @ Werner L.: Erst verbietet Du mir Träumereien (Rosinen picken und so). Dann muss ich in einem von Dir geposteten Link die Popo geige aus Rattenball sehen.
    Kerl, ich liege im Krankenhaus, kann nicht pennen und habe Bierdurst. Und dann Du. Jetzt kann ich erst Recht nicht mehr einschlafen und wenn, dann kriefe ich Alpträume. mein Gesundungsprozess verlängert sich auch.
    Du schuldest mir ein, was sage ich, 100 te Runden Bier. :beer:

    Der BGH hat entschieden, dass sich Vereine anfallende Kosten, die durch Fanverhalten, welches die ordetliche Dürchführung eine Spiels behindert, bei dem Verursacher zurückholen können. Hierzu gehören auch Strafen des DFB. Über die Höhe im vorliegenden Fall muss das OLG Köln neu entscheiden.
    Der Efzeh ist mit seiner Forderung in voller Höhe (30.000 €) noch lange nicht durch.


    Österreich liefert Ausländer an Deutschland aus. Und Steuerhinterziehung oder Betrug sind grundsätzlich auskieferungsfähige Straftaten.

    Lasst den Trulalu oder wie der heißt doch schreiben, was er will. Er will nicht lesen, was bisher zum Thema geschrieben wurde und bringt "Argumente, die selbst Mattescheiss nicht glaubt.
    Der verschwindet bald wieder unter seinem Stein.

    Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
    Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
    Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.


    Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.

    Zu guter Letzt:
    Zum 1. fett kursiv: So wie die angeblichen Putschler in der Türkei, die totgetreten und teils auch geköpft wurden?
    Zum 2. fett kursiv: Konstantin kommt gerade in die 9. Klasse, sehr überheblich dieser Satz.


    zu 1: Ich kenne das türkische Recht nicht. Aber das GG der Bundesrepublik gilt nicht für die türkischen Behörden für ihr Handeln in der Türkei.
    Zu 2: Nicht überheblich sondern Fakt. Die ungefähr ersten 20 Artikel des GG werden bzw. wurden zumindest grob in der 10. Klasse besprochen. Konstantin hat es vielleicht verdrängt oder geschwänzt.......oder immer noch nicht verstanden. Vielleicht sollte er mal auf sach- und fachkundige Foristen hören.