Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.
Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.
Zu guter Letzt:
Zum 1. fett kursiv: So wie die angeblichen Putschler in der Türkei, die totgetreten und teils auch geköpft wurden?
Zum 2. fett kursiv: Konstantin kommt gerade in die 9. Klasse, sehr überheblich dieser Satz.
zu 1: Ich kenne das türkische Recht nicht. Aber das GG der Bundesrepublik gilt nicht für die türkischen Behörden für ihr Handeln in der Türkei.
Zu 2: Nicht überheblich sondern Fakt. Die ungefähr ersten 20 Artikel des GG werden bzw. wurden zumindest grob in der 10. Klasse besprochen. Konstantin hat es vielleicht verdrängt oder geschwänzt.......oder immer noch nicht verstanden. Vielleicht sollte er mal auf sach- und fachkundige Foristen hören.