Beiträge von Torpedo

    Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
    Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
    Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.


    Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.

    Zu guter Letzt:
    Zum 1. fett kursiv: So wie die angeblichen Putschler in der Türkei, die totgetreten und teils auch geköpft wurden?
    Zum 2. fett kursiv: Konstantin kommt gerade in die 9. Klasse, sehr überheblich dieser Satz.


    zu 1: Ich kenne das türkische Recht nicht. Aber das GG der Bundesrepublik gilt nicht für die türkischen Behörden für ihr Handeln in der Türkei.
    Zu 2: Nicht überheblich sondern Fakt. Die ungefähr ersten 20 Artikel des GG werden bzw. wurden zumindest grob in der 10. Klasse besprochen. Konstantin hat es vielleicht verdrängt oder geschwänzt.......oder immer noch nicht verstanden. Vielleicht sollte er mal auf sach- und fachkundige Foristen hören.

    Fortuna Power : Den persönlichen Hass der Betroffenen auf so ein Arschloch kann ich verstehen u d nachvollziehen. Ich würde als Betrockener genau so reagieren.


    Aber der Staat muss anders reagieren und handeln. Und auch wir sollten selbst so einem Drecksack nicht das Menschsein absprechen, da wir uns sonst mit seinen Ansichten und seinem Verhalten auf eine Stufe stellen. Handeln wir genauso, haben die Terroristen oder sonstigen Bösewichte gewonnen. Ich will das nicht.


    Wir können gerne über Höhe und Art der Strafe diskutieren. Und ja, wenn es nicht anders geht, muss der Staat auch außerhalb des individuellen Notwehrrechtes (über das wird nämlich im Fall Würzburg diskutiert) das Recht haben, einen Menschen zu töten (gemeint ist hier der finale Rettungsschuss, der eben nicht der im StGB genannte Notwehr/Nothilfe entspricvt).
    Bevor hier jemand über mich herfällt, es geht nicht um Killerkommandos sondern um die gezielte Tötung in einem konkreten Fall um z. B. den Täter an der Zündung einer Bombe zu hindern und keine andere Möglichkeit besteht, ihn dVon abzuhalten. Wir betreten also das Minenfeld des Verwaltungsrechts.

    Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
    Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
    Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.


    Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.

    Fortunanovesia : Ich gebe es auf. Vielleicht hast Du ja das eine oder andere Buch mit vielen Bildern und wenig Text übrig, das Konstantin die Grundzüge unseres Rechtssystems und seiner Grundbegriffe erklärt.


    JTM So habe ich noch nicht betrachtet........hmmmm.......😅

    Bevor hier wild diskutiert wird. Macht Euch über die Dynamik in so einer Situation, über die sog. Mann-Stopp-Wirkung der polizeilichen Munition sowie die Abläufe im Körper in einer absoluten Stresssituationen schlau.
    Ich glaube, dass Künast da einiges an Wissen hat. Daher sollte sie ihre Frage selbst beantworten können.
    Wendt ist zwar unerträglich, seine Wortwahl und Auftrittsart unangemessen, in der Sache hat er hier aber Recht......So die Presseartikel denn stimmen.


    Alles weitere zeigt das Ermittlungsverfahren.

    warum zählen eigentlich in der Verlängerung geschossene Auswärtstore bei gleicher Tordifferenz doppelt......total ungerecht, oder nicht ?



    Das ist richtig. Die Verlängerung sollte quasi wieder bei 0:0 anfangen. Denke aber man will nicht zu viele Elfmeterschießen provozieren.


    Ist das so? ICh weiß es wirklich nicht. Bei 2:0 für die Steppenopfertiere geht es in die Verlängerung. Nach der Verlängerung steht es 2:1 für die Streifenesel. Würzburg wäre dann in der 2. Liga?

    Naja das meinte ich jetzt nicht. Aber wenn ein Robben wie bei der WM damals durch diese Schwalbe aufgefallen ist, ist das für mich ein vorsätzlicher Betrugsversuch. Sowas sollte man schon bestrafen.


    Ich finde Schwalben, sterbender Schwan und taktische Fouls sind grobe Unsportlichkeiten. Dafür gibt es Rot.
    Dass es nicht immer eindeutig ist, ist klar.

    So, auch wenn ein Richter ein Urteil gefällt hat hat das nicht zu bedeuten, das danach alles geklärt ist. Im Gegenteil
    Die Stadionordnung von Münster und allen anderen Stadions sind wohl identisch. Welches Recht gilt dann ? Ist die Stadionordnung höher anzusiedeln als das Gesetz?
    Aber wieso wird einer angeklagt, der nicht gezündet hat ? Achso, stimmt ja, er hat koordiniert ? Ich habe langsam den Eindruck , das wir mit unserer Regulierungswut selbst erledigen, anstatt mal den Kopf einzuschalten.
    P.S. Nur so mal nebenbei, ich habe weder Pro oder Contra Pyro argumentiert, sondern lediglich Fragen in den Raum gestellt und im Prinzip keine befriedigende Antwort bekommen.


    Es gibt ja auch noch die Tatbestände des Vertreibens , Überlassens u. Ä.
    Ach ja, es gibt noch jede Menge Nebenbedtimmungen, auch aus den Anlagen und der Durchführungsverordnung.