Tag,
Das ist so nicht ganz richtig. Es handelt sich um ein Gefährdungsdelikt, sodass es nicht darauf ankommt, ob "Folgen" vorliegen. Die beschriebene Gefahr aber, muss vorsätzlich bzw. in der Version der Absätze IV und V fahrlässig herbeigeführt werden.
So meinte ich das. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt oder/und Dich falsch verstanden.
Darüber lässt sich trefflich streiten, denn die Pyro wird ja idR nicht in Mitten völlig ahnlungsloser, sondern im Umfeld von Personen abgebrannt, denen das Abbrennen zumindest bekannt ist. Ob unter diesen Umständen der Rechtsfrieden gestört werden kann?
Darüber kann man wirklich streiten. Wenn man aber die Medien betrachtet, wird Pyro immer wieder mit Gewalt und Ausschreitungen gleichgesetzt. Ich bezweifel, dass der Mehrheit der Öffentlichkeit, ja selbst der Mehrheit der Fußballfans, der Unterschied bekannt ist (s. auch Ultra=Hooligan).
Und dummerweise muss halt der Rechtsfrieden als solcher gestört werden und nicht nur derer die im Block stehen. Insbesondere, da die Aktion erhebliche Außenwirkung hat.
Das Probelm liegt IMHO darin, dass der Begriff der Straftaten von erheblicher Bedeutung nicht durch eine Norm geregelt ist. Auch die Entscheide des BVerfG lassen noch jede Menge Spielraum zu. Das ist aber sicherlich eine ganz andere Diskussion.
Dir fehlt wohl ein entscheidender Sachverhaltsbestandteil: Die Polizei hat es in 6 Monaten Ermittlungstätigkeit unterlassen, den Verein zu fragen, ob die Personen dort bekannt sind. Wäre der Verein gefragt worden, hätte aber die Möglichkeit bestanden, dass der Beschuldigte sich selbst meldet. So hätte vermieden werden können, eine Person durch die Öffentlichkeitsfahndung zu denunzieren.
Ist der Verein defintiv nicht gefragt worden? Dies habe ich bisher nirgendwo gelesen. Die Stellungnahme des Vereins zu den Veröffentlichungen deutet zwar darauf hin, ist aber meiner Meinung nach nicht eindeutig.
Selbst eine Nichtbefragung des Vereins lässt nicht zwingend den Schluss zu, dass die Öffentlichkeitsfahndung nicht verhältnismäßig ist.
Ich bin Vereinsmitglied, ich habe schon mehrfach bei der Geschäftsstelle Sachen auf meinen Namen gekauft. Mein Gesicht werden die Mitarbeier kennen, meinen Namen auch. Ob sie aber die Kombination kennen, weiß ich nicht.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich sage nicht, dass die Maßnahme richtig ist, ich will nur zu Bedenken geben, dass sie nicht unbedingt unrechtmäßig sein muss. Ich trete sozusagen als Advocatus diaboli auf, da ich den Eindruck bekommen habe, dass diese Maßnahme insbesondere deswegen als unrechtmäig angesehen wird, weil es sich um Fortuna Fans handelt.
Ich frage mich, was steckt wirklich dahinter. Jede Woche werden in deutschen Stadien pyrotechnische Gegenstände gezündet. Jede Woche gibt es einen entsprechenden Aufschrei in der Presse und Strafgelder vom DFB. Sicherlich gibt es auch jede Woche Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.
Bisher hat es -soweit ich mich erinneren kann- Öffentlichkeitsfahndungen nur in den Fällen gegeben, wo es auch zu Ausschreitungen gekommen ist (und dann auch nur sehr selten). BS war aber friedlich.
Da ich aber nicht spekulieren will und mir Verschwörungstheorien bis zu ihrem Beweis fremd sind, bleibt mir jetzt in diesem Fall nur abzuwarten. Merkwürdig find ich das Ganze aber schon.
Torpedo