Schwieriges Thema, für beide Seiten gibt es Argumente.
Bevor das Urteil hier vorschnell zerrissen wird, bitte genau differenzieren, worüber überhaupt entschieden wurde: Das Land Bremen hat ein Gebühren- und Beitragsgestz erlassen, wonach in den darin genannten Rahmenbedingungen Gebühren vom Veranstalter erhoben werden können. Voraussetzungen, die alle zusammen (kumulativ) erfüllt sein müssen:
- gewinnorientierte Veranstaltung - eine Demo fällt regelmäßig nicht hierunter
- zeitgleiche Teilnahme von mehr als 5000 Leuten - das Schützenfest im Dorf gehört nicht dazu
- es muss zu erwartende Gewalthandlungen geben - diese VSS ist in der Tat schwierig zu fassen
- es bedarf deshalb zusätzlicher Polizeikräfte.
Nur für den Zusatzaufwand können Gebühren berechnet werden - nicht für den Einsatz insgesamt.
Das Urteil ist sicherlich diskussionsbedürftig - weder wird das wichtige Gewaltmonopols des Staates hierdurch berührt, noch dürfte nun inflationär jede Veranstaltung hiervon betroffen sein. Also ruhig Blut.