Alles anzeigenUiuiui - Ein Angriff der Jurisdiktion auf des deutschen liebstes Hobby:
"Kann ein Verein zur "Pflege und Förderung der Grillkultur" gemeinnützig sein?"
ZitatSachverhalt:
Der Kläger ist ein eingetragener Verein mit etwa 60 Mitgliedern, dessen Zweck im Wesentlichen die Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst sowie der technischen Grillkultur -geschichtlich- ist. Außerdem nimmt die sportliche Abteilung des Vereins an regionalen, deutschen und internationalen Meisterschaften teil. Der Kläger beantragte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dies lehnte das beklagte Finanzamt ab. Die Förderung des Grillens sei als Freizeitaktivität kein gemeinnütziger Zweck. Das Grillen sei mangels körperlicher Ertüchtigung auch kein Sport. (...)
Grillen soll kein Sport sein ???
Ich bin meistens am nächsten Tag vom Grillabend noch Fix und Foxi das is(s)t Hochleistungssport
- einseitiges Heben (Bizeps,Trizeps)
- Kaumuskel beanspruchen
- Dauerlauf Grill Kühlschrank Tisch
-etc