Alles anzeigenNatürlich wird das kaum umsetzbar sein.
Schwimmbad öffnet wieder aber erstmal nur für Ü60jährige? Eltern mit Kindern bitte noch 1 Jahr warten?
Sowas wird keiner Klage standhalten.
Ein interessantes Beispiel, das grade Kindheitserinnerungen weckt.
Wo waren die verfassungsrechtlichen Klagewellen gegen die Münsterpfütze wegen 6-8 Uhr Seniorenschwimmen?
Oder Angerbad 14-18 Vereinsschwimmen?
Ernste Frage...
Was ist denn daran verfassungswidrig?
Aber einer Bevölkerungsgruppe von kommunaler Seite aus per se vom schwimmen auszuklammern ist da schon was gänzlich anderes wie ich finde.