Fußballerische "Begleiterscheinungen"


  • Mal eine Antwort auf deine Signatur "Wenn Pyrotechnik kein Verbrechen ist, warum droht dann eine Strafverfolgung?"
    Es ist ein Straftatbestand, aber es gibt gute Gründe Pyro nicht als Straftat zu sehen und deswegen etwas gegen diesen Status zu unternehmen. Zum Beispiel, in dem man vereinsübergreifend immer wieder deutlich macht, dass beim Abbrennen von Pyro nichts passiert und es lediglich gefährlich aussieht, wenn man es kontrolliert abbrennen lässt, es aber durchaus gefährlich sein kann, wenn man die Dinger versucht - wegen der Verfolgung als Straftat - "heimlich"/versteckt abbrennen zu lassen.

    noch mal zur klärung der sachlage (t1=bengalos):


    warum das ganze ab dem 1.4.2003 geändert wurde, dürfte im blick auf die fußball-wm 2006 in deutschland bekannt sein.

  • aber auf der anderen Seite haben in Deinen Augen diejenigen in der Umfrage, die sich für das Verbot von Pyrotechnik aussprechen, auf jeden Fall Recht und da gibt es nichts zu hinterfragen?


    Hinterfragen ist immer gut.Tu das doch mal...,dann wirst auch du vielleicht erkennen das die Begründungen der Pyrogegner durchaus sinnvoll und auch berechtigt sind.


    Ja, wenn es legal wäre und man die Dinger kontrolliert zünden lässt und auch entsorgen kann, spricht für mich absolut nichts gegen Pyro bei der Fortuna! Punkt.


    Das habe ich aber auch schon auf X-Seiten zuvor erklärt... --;;)


    Das ist genau der Punkt.Nichts spricht dagegen wenn man die Dinger "kontrolliert" zünden "lässt",von Menschen die davon etwas verstehen und gewisse Sicherheitsmassnahmen und Regelungen einhalten und schlimmstenfalls auch haftbar gemacht werden können.Aber nicht das was unsere Pyromanen wollen.Die wollen nämlich einfach nur eine Erlaubnis zum selber fackeln.


    Wenn ihr zündeln wollt tut euch zusammen,besucht die notwendigen Kurse und Schulungen,wendet euch danach an die Verantwortlichen im Verein und erarbeitet eine Möglichkeit.Mit sowas würde man euch ernster nehmen wie mit euren Erpressungsversuchen und strafenverursachendem wild zündeln..

  • Wenn ihr zündeln wollt tut euch zusammen,besucht die notwendigen Kurse und Schulungen,wendet euch danach an die Verantwortlichen im Verein und erarbeitet eine Möglichkeit.Mit sowas würde man euch ernster nehmen wie mit euren Erpressungsversuchen und strafenverursachendem wild zündeln..


    Argh... Das kann doch jetzt nicht wahr sein. :-I

  • Du stellst die AktivistInnen hier als naiv und kriminell dar. Wenn man so wie du von der ganzen Sache keine Ahnung hat, sollte man sich raushalten.
    Ich habe den Eindruck, dass die ProPyro-AktivistInnen in der Lage sind das Für und Wider einer wie auch immer aussehenden Pyro-Legalisierung ausreichend zu reflektieren bzw. über die intelektuelle Leistung verfügen, über die Leute wie du offensichtlich nicht verfügen.

  • Du stellst die AktivistInnen hier als naiv und kriminell dar. Wenn man so wie du von der ganzen Sache keine Ahnung hat, sollte man sich raushalten.
    Ich habe den Eindruck, dass die ProPyro-AktivistInnen in der Lage sind das Für und Wider einer wie auch immer aussehenden Pyro-Legalisierung ausreichend zu reflektieren bzw. über die intelektuelle Leistung verfügen, über die Leute wie du offensichtlich nicht verfügen.


    Wenn ich mir einige Beiträge hier zu Gemüte führe muss ich leider davon ausgehen das dem nicht so ist.Die Gesetzeslagen bzw. die Vorschriften zur Handhabung betreffender Materie sind glaube ich ganz klar definiert (sie wurden sogar hier schon gepostet).Trotzdem gehen einige davon aus das diese Gesetze und Vorschriften für sie einfach für null und nichtig erklärt werden.Dem ist nicht so und wird auch niemals so sein.
    Ohne irgendwelche Schulungen bzw. Pappen und dazugehöriger Genehmigung (die es im übrigen nur mit vorher genannten Schulungen bzw. Pappen gibt) dürfen diese Dinger in der Öffentlichkeit nicht benutzt werden und in einem Fussballstadion erst recht nicht.
    Bedeutet:Es wird niemand offiziell im Stadion irgendwas abbrennen dürfen wenn er dafür keine Genehmigung hat!!Und eine Genehmigung wird niemand bekommen der nicht die notwendigen Schulungen bzw. Qualifikationen besitzt...das ist rein versicherungstechnisch schon unmöglich.Das sind gültige Gesetze in Deutschland,die für alle gelten,ob es euch nun passt oder nicht.


    Von dem Wunchgedanken,den einige Spezialisten hier im Forum hegen,das sie demnächst im Stadion wieder nach Herzenslust fackeln dürfen,sollte man sich mal langsam entfernen.Das wird (und kann) es nicht mehr geben.
    Ich spreche den Aktivisten die ernsthaft an einer Lösung arbeiten nicht die Intelligenz ab das sie das begreifen,aber einigen Pyrobefürwortern,aufgrund ihrer Äusserungen hier im Forum, schon.

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  • Du stellst die AktivistInnen hier als naiv und kriminell dar. Wenn man so wie du von der ganzen Sache keine Ahnung hat, sollte man sich raushalten.
    Ich habe den Eindruck, dass die ProPyro-AktivistInnen in der Lage sind das Für und Wider einer wie auch immer aussehenden Pyro-Legalisierung ausreichend zu reflektieren bzw. über die intelektuelle Leistung verfügen, über die Leute wie du offensichtlich nicht verfügen.


    Wenn ich mir einige Beiträge hier zu Gemüte führe muss ich leider davon ausgehen das dem nicht so ist.Die Gesetzeslagen bzw. die Vorschriften zur Handhabung betreffender Materie sind glaube ich ganz klar definiert (sie wurden sogar hier schon gepostet).Trotzdem gehen einige davon aus das diese Gesetze und Vorschriften für sie einfach für null und nichtig erklärt werden.Dem ist nicht so und wird auch niemals so sein.
    Ohne irgendwelche Schulungen bzw. Pappen und dazugehöriger Genehmigung (die es im übrigen nur mit vorher genannten Schulungen bzw. Pappen gibt) dürfen diese Dinger in der Öffentlichkeit nicht benutzt werden und in einem Fussballstadion erst recht nicht.
    Bedeutet:Es wird niemand offiziell im Stadion irgendwas abbrennen dürfen wenn er dafür keine Genehmigung hat!!Und eine Genehmigung wird niemand bekommen der nicht die notwendigen Schulungen bzw. Qualifikationen besitzt.Das sind gültige Gesetze in Deutschland,ob es euch passt oder nicht.


    Nur mit Schulungen bzw. Pappen ?
    Ich zitiere nochmal.....


    Feuerwerkskörper der Klasse T1
    dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden(...)

  • Vielleicht informierst Du Dich erst einmal über die aktuellen Konzepte und liest Dir die Stellungnahme von UD noch mal genau durch. Alles, was Du oben geschrieben hast, zeugt so sehr von Ahnungslosigkeit und Ignoranz, dass man eigentlich gar nicht mehr mit Dir über das Thema diskutieren sollte.


    Ich fahre unheimlich gerne Motorrad.Ich habe zwar keinen Führerschein und keine Versicherung aber ich fahre trotzdem gerne und schnell.Ich zieh mir einfach ne Sturmhaube unter den Helm und ein Nummernschild hab ich eh nicht.Wenns kracht haue ich ab und andere können den Schaden begleichen.Das passt der Polizei nicht (Unverschämtheit),aber das juckt mich nicht.Motorräder sind ja schliesslich nicht illegal,oder?
    Ich bin aber jetzt einen Schritt auf die Polizei zu gegeangen und habe versprochen das ich nun 5 Wochen erstmal nicht mehr fahre wenn die sich endlich mal was einfallen lassen damit ich in Ruhe hier rum heizen kann ohne das die mir auf den Sack gehen oder ich gar als krimineller abgestempelt werde.
    Diese Willkür macht mich rasend.....

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  • Nur mit Schulungen bzw. Pappen ?
    Ich zitiere nochmal.....


    Feuerwerkskörper der Klasse T1
    dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen auch verwendet werden(...)


    Is klar...weiter lesen muss man dann nicht mehr,stimmts??Ich male mir die Welt wie sie mir gefällt... --;)ir



    Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!


    Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung. Für Stadionbesucher oder Besucher öffentlicher Veranstaltungen bedeutet dies, dass er solche Gegenstände zu diesem Zweck nicht erwerben, nicht mit sich führen oder gar abbrennen darf. Auch hier ist die Zulassung verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck. Geht der Stadionbesucher mit solchen Gegenständen um, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen. Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.


    Hinzu kommt noch die kleine Hürde die das Ordnungamt stellt....

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  • Ich bin aber jetzt einen Schritt auf die Polizei zu gegeangen und habe versprochen das ich nun 5 Wochen erstmal nicht mehr fahre wenn die sich endlich mal was einfallen lassen damit ich in Ruhe hier rum heizen kann ohne das die mir auf den Sack gehen oder ich gar als krimineller abgestempelt werde.


    Wie gesagt, informier Dich erst mal... Vorher macht das einfach keinen Sinn.

  • @Mad....ich habe weitergelesen und weiterhin nichts von benötigten Schulungen erkennen können....kannst Du mir diesen Passus bitte nocheinmal aufzeigen oder male ich mir die Welt etwa doch nicht wie sie mir gefällt, hm ?

  • @Mad....ich habe weitergelesen und weiterhin nichts von benötigten Schulungen erkennen können....kannst Du mir diesen Passus bitte nocheinmal aufzeigen oder male ich mir die Welt etwa doch nicht wie sie mir gefällt, hm ?



    Lies dir das einfach nochmal in Ruhe durch,bitte...:
    Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung. Für Stadionbesucher oder Besucher öffentlicher Veranstaltungen bedeutet dies, dass er solche Gegenstände zu diesem Zweck nicht erwerben, nicht mit sich führen oder gar abbrennen darf. Auch hier ist die Zulassung verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck. Geht der Stadionbesucher mit solchen Gegenständen um, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen. Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.


    ...und nun überlege was notwendig wäre damit dieses für dich oder jeden anderen Stadionbesucher ausser Kraft gesetzt werden "könnte".
    Denkst du denn ernsthaft der Verein,der Arenabetreiber und das Ordnungsamt geht hin und erlauben dir und jedem anderen einfach das abbrennen solcher Pyrotechnischer Mittel (in einem Stadionblock!) weil sie dich so gut leiden können??Denkst du ernsthaft das es den Menschen,die im Notfal für Schäden haften müssen,egal ist ob du weisst was die bestimmungsgemässe Verwendung für solche Dinge ist,was für Sicherheitsabstände einzuhalten sind und wie man sich zu verhalten hat wenn was schief geht???
    So naiv kann man doch nicht sein....

  • @maddog
    und jetzt erklärst du bitte noch mal, warum das abbrennen von t1 pyrotechnik im stadion bis zum 1.4.2003 nur eine ordnungswidrigkeit war und ab dann als versuchte gefährliche körperverletzung (straftat) eingestuft wurde.

  • Nun,der Satz:"Die Zulassung nach T1 bezieht sich auf einen bestimmten Personenkreis und auf eine bestimmungsgemäße Verwendung",sagt mir allerdings was anderes.Vielleicht kannst du mir ja helfen denn ich kenne mich da nicht wirklich aus,aber wer oder was ist denn der bestimmte Personenkreis???Was unterscheidet ihn von einem nicht bestimmen Personenkreis???

  • @maddog
    und jetzt erklärst du bitte noch mal, warum das abbrennen von t1 pyrotechnik im stadion bis zum 1.4.2003 nur eine ordnungswidrigkeit war und ab dann als versuchte gefährliche körperverletzung (straftat) eingestuft wurde.


    Woher soll ich das wissen?Ich könnte mir schon vorstellen das dies irgendwann auf Grund diverser "Unfälle" geändert wurde um noch mehr abzuschrecken....

  • Wenn Du jetzt ehrlich bist, dann hast Du in den letzten 2 Statements entscheidenen Phasen in deinem Schreibsel gehabt:


    a) Ich kenne mich damit nicht aus
    b) Ich weiß es nicht


    Und vielleicht tritts Du in deinem Eifer jetzt ein wenig auf die Bremse und bewertest die Dinge erst wenn Du


    a) dich besser auskennst
    b) es weißt


    Ist nicht böse gemeint, nur ein kleiner Hinweis.


    So long