Hast Du mal den Paragraphen im BGB für mich, der das Abbrennen von Seenotfackeln als kriminelle Handlung ausweist ?
Gute Frage. Stell sie dem DFB
Ok, dann sind wir ja auf einem Nenner.
Dies dann auch bitte hier nicht so darstellen.
Soweit ich weiß, wird diese "Straftat" von Richter zu Richter und Von Bundesland zu Bundesland strafrechtlich vollkommen unterschiedlich bewertet !!!!!
(und wie bei Lolo's LINK hervorgeht, wissen auch die Feuerwehrleute nicht wirklich wie die rechtliche Behandlung der Bengalso aussieht)
Und das der DFB dies "kriminalisiert" hat zunächst einmal nichts mit einer krimiinellen Handlung im Sinnes des BGB zu tun.
Wie gesagt, mir geht es hier nicht um pro und contra aber die pauschale verkriminaliesierung die viele USER gerade im Dezember von sich gegebene haben ist einfach Humbug.
@ BBB73 : du weißt doch, wenn Onkel Schirmi im Land des Opiums einer Mutter das Kind wegknallt, trifft es ja immer nen richtigen.....