FC St. Pauli 1910

  • Sind sie nicht Pejo, sind sie nicht


    schau dir mal die urteilsbegründung an: dauerhafter becherwurf von der haupttribüne, damit einhergehender spielabbruch.


    du findest, das ist das gleiche wie unser vorfall aus duisburg?


    Dauerhafter Becherwurf? Wat is dat dann? :)


    Die Sachverhalte unterscheiden sich nicht wesentlich. Ob Böller, Pyro oder Becherwurf ist sekundär, nur in der Wirkung unterschiedlich. Aber all diese Tätlichkeiten sind ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit von Personen.

  • Anderes Beispiel: Ein Bankmitarbeiter veruntreut über Jahre etliche 1.000,- Euro. Das Geld ist weg, aber um ihm nicht seine Existenz zu gefährden reichen 500,- Euro Strafe, obwohl hier nieman körperliche Schäden davon getragen hat ?

    Was ist das für ein bescheuerter Vergleich??? Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun!
    Überlege bitte genau was du da schreibst. Du willst einem Menschen das komplette Leben versauen, weil er aus dem Affekt heraus einen Becher (!!!) geworfen hat. Natürlich kann man damit einen verletzen. Im schlimmsten Fall eine Platzwunde. Gar keine Frage.


    Aber ein Leben ruinieren? Deswegen? Ich versteh die Welt nicht mehr. Wie kann man nur so denken?


  • Nein! Es sind keine verschiedenen Paar Schuhe! Es sind Hürden, vor denen sich der DFB bisher zurückgehalten hat! Kommt es aber zum ersten Mal zu einem Geisterspiel, dann wird es Konsequenzen für die zukünftige Rechtsprechung haben. Wird diese Hürde übersprungen, dann wird man sich daran gewöhnen müssen, dass drakonische Strafen, die einzig und allein die Wirtschaftskraft des Vereins schädigen, erlassen werden.
    Außerdem ist für mich wirklich nur entscheiden, wie bestraft wird und nicht, ob da nun ein Bengalo, ein Böller oder ein Becher geflogen ist.


    Du, *ölner. Ich gebe Dir ja grundsätzlich recht. Für mich ist nämlich auch das entscheidende wie der DFB bestraft.
    Aber das ist ja genau der springende Punkt. Es gibt die Vergleichsfälle. Also sind die Fälle Fortuna und St.Pauli nicht vergleichbar.


    Im Fall St.Pauli ist es der Fall Stuttgarter Kickers.


    Im Fall VFL Bochum am 1. Spieltag der Saison, der Fall Hertha BSC Berlin in der vergangenen Saison.


    Im Fall Fortuna maximal der Fall Hansa Rostock Mitte der 90er Jahre (Platzsperre, Austragung der Spiele in Berlin)




    Trotz dieser Vergleichsfälle fehlt mir da zwar irgendwo immer noch die einheitliche Rechtssprechung, wenn man das überhaupt so nennen sollte, und vor allem auch die Verhältnismäßigkeit. Dennoch wurden die Hürden schon einmal genommen. Auch wenn es natürlich einen finanziellen Unterschied macht die Stuttgarter Kickers in der 3. bzw. 4 Liga oder St.Pauli in der 1. Liga vor einem leeren Stadion spielen zu lassen. Finanzielle Verhältnismäßigkeit in der Strafe sieht da natürlich anders aus.


    Subjektiv: Wenn der DFB uns eine Platzsperre wegen Duisburg hätte aussprechen wollen, hätte der Kontrollausschuss diese schon längst beantragt.
    Die Vorfälle, vor allem die Bengale kurz vor Schluss, wird allem anschein nach nicht als gravierender Vorfall (dies war die Androhung) gesehen.


    Ich selber auf das Urteil gespannt welches der Einzelrichter heute gegen St. Pauli aussprechen wird und wie der FC St.Pauli darauf reagiert.
    Zwar finde ich deren Stellungnahme auf der Homepage, insbsondere die Vorschläge wie mit einer Geldstrafe vorgegangen werden sollte, als typische St.Pauli Imagepflege (wie gesagt die gezahlten Geldstrafen fließen sowieso in solche Töpfe) aber ich bin gespannt ob der DFB durch dieses Urteil (bei einem Geisterspiel) mal beginnt einheitliche Richtlinien durchzusetzen und zwar von Liga 1 bis Liga 4 (so wie es ja z.B. auch bei den Stadionverbotsrichtlinien) ist.


    Heißt im Umkehrschluss: Spielabbruch durch Becherwurf = Geisterspiel
    Spielunterbrechung durch Pyro, etc., = Geldstrafe oder im Wiederholungsfall Teilausschluss,Platzsperre,Geisterspiel
    Erstürmung des Spielfelds durch Zuschauer nach Spielschluss (Bochum, Hertha) = Teilausschluss
    etc.,etc.,etc.,



    Grundsätzlich und jetzt fang ich doch an gewisse Urteile subjektiv zu bewerten, halte ich von diesen Strafen sowieso nichts. Allerdings halte ich auch persönlich nichts von Satzungsanträgen die den Vorstand auffordern, keine Urteile an zu nehmen. Vielmehr sollten die Vereine darauf drängen einheitliche Maßstäbe vorzufinden.


    Edit: Wurde zu lange aufgehalten um dieses Posting vor der Urteilsverkündung noch rauszuhauen.

  • Dauerhafter Becherwurf? Wat is dat dann?


    Die Sachverhalte unterscheiden sich nicht wesentlich. Ob Böller, Pyro oder Becherwurf ist sekundär, nur in der Wirkung unterschiedlich. Aber all diese Tätlichkeiten sind ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit von Personen.


    Du hast echt keine Ahnung?!?
    Wäre ein Ordner getroffen worden, würde es kein Geisterspiel geben. Wärst du getroffen worden, würde nur in der Bäckerblume darüber berichtet.
    Das ist die Gerechtigkeit des DFB.


    .


  • Natürlich muss der Verein zwangsläufig die Strafe an den Täter weiterleiten. Muss dieser ja auch. Der Verein hat ja nichts gemacht. Aber genau deswegen ist eine Strafe vom DFB an die Vereine nicht richtig. Es kann einfach nicht sein, dass der Verein für eine Einzelperson die Strafen in Kauf nehmen muss und diese zwangsläufig weiterleiten muss.


    Ich frage mich immer noch was der Verein mit dem Becherwurf zu tun hat. Nämlich nichts! Natürlich ist dieser für die Sicherheit zuständig aber hier hat jemand ein Bier gekauft und den Becher am Linienrichter entsorgt. Wie ich es schon mal geschrieben habe, solange unter den Fans der Konsens herrscht, dass es für jegliche Werfer im eigenen Block ungemütlich wird und diese direkt an das Sicherheitspersonal übergeben werden, werden solche Leute sich auch nicht mehr so oft trauen etwas zu werfen. Natürlich wird es immer leider Restwerfer geben, diese werden aber dann von den eigenen Fans aussortiert. Hier braucht der DFB nicht Gott spielen und versuchen irgendwelche Exemple zu statuieren. Die bringen nichts.


    Der Verein soll den Werfer bestrafen (Stadionverbot) und der Linienrichter kann meinetwegen auch noch Anzeige erstatten und vielleicht Schmerzensgeld verlangen. Und fertig ist die Strafe FÜR den Werfer!

  • Alternative: kein Bier vorm Spiel, kein Bier während des Spiels, Fehlentscheidungen = Motzen = kein Becherwurf mangels Getränke = 0 EUR Strafe.

    Damit könnte -zumindest ich- leben. Trotzdem halte ich das für den falschen Weg.


    Ein Geisterspiel als Strafe und den damit zusammenhängenden SPORTLICHEN Nachteil (kein wahres Heimspiel) finde ich ja noch okay, wenn das ganze nicht so einen finanziellen Rattenschwanz nach sich zieht. Die Umwälzung auf den Werfer finde ich skandalös bis rechtswidrig. Wenn man vor dem finanziellen und evtl. auch psychischen (dank der BILD) Ruin steht, weil man einen Becher schmeißt, dann weiß ich es auch nicht mehr. Natürlich macht man sowas nicht, aber es wird doch jedes Wochenende mindestens 100 mal in den ersten drei Ligen geworfen!


    Lächerlich! Wirklich lächerlich! Aus lauter Fahrlässigkeit großen Blödsinn anrichten, aber nicht dazu stehen wollen!



    Das ist an Naivität kaum zu überbieten!



    Wenn mich auf der Autobahn also jemand "ärgert" dann darf ich den mit irgendetwas bewerfen und wenn der sich deswegen erschrickt und in die Leitplanken donnert, dann kann ich ja wohl deswegen nicht bestraft werden ...

  • Grundsätzlich und jetzt fang ich doch an gewisse Urteile subjektiv zu bewerten, halte ich von diesen Strafen sowieso nichts. Allerdings halte ich auch persönlich nichts von Satzungsanträgen die den Vorstand auffordern, keine Urteile an zu nehmen. Vielmehr sollten die Vereine darauf drängen einheitliche Maßstäbe vorzufinden.


    Es liegt ein Antrag vor, keine Strafen bei Auswärtsspielen mehr zu akzeptieren und juristisch dagegen vorzugehen. Das bedeutet nicht, dass endgültige Urteile nicht angenommen werden sollen. Endgültig sind Urteile aber erst dann, wenn die komplette Gerichtsbarkeit innerhalb und ggf. außerhalb des DFB durchlaufen worden ist.


    Was die "Einheitlichkeit" anbetrifft und da werde ich jetzt mal massiv deutlich: Das kann sich der DFB in die Haare schmieren. Er soll die Pfoten davon lassen, Unbeteiligte zu bestrafen. Oder war der Täter von Duisburg ein Vereinsangestelllter?


  • Recht hast Du ja schon mit deinem letzten Satz. Und in einem persönlichen Strafverfahren gegen diese Werfer wird auch sicherlich nicht beim Tatbestand veruschte, gefährliche Körperverletzung großartig unterschieden ob es nun ein Böller, Becher oder eine Bengale war. Der Vorsatz war in jedem dieser Fälle ja gegeben.


    Aber. Der Unterschied zwischen St.Pauli und unserem Spiel in Duisburg, ist die Tatsache, dass die Bengale keinen Einfluss auf das Spielgeschehen genommen hat.
    Dies, einzig dies, nimmt der DFB als Maßstab. Also sind es zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.


    Einen Vergleichsfall hätten wir, in der vergangenen Saison gehabt, wenn Matuschka von Union nicht mehr hätte weiterspielen können oder das Spiel gar abgebroche worden wäre.


    Den Abbruch von St.Pauli mit den mehr als unbegreiflichen Vorkomnissen in Duisburg jedoch gleichzusetzen ist falsch und mit Hinblick auf das für uns zu erwartende Urteil, m.E. gewollte Panikmache.

  • Wie funktioniert das denn eigentlich ? Sagen wir mal, da passen 25.000 Zuschauer rein und die haben 20.000 Dauerkarten verkauft, dann fehlen denen ja nur die Einnahmen des Gästekontingents (theoretisch) Werden die Dauerkarteninhaber dann ausgezahlt (weil sie ja schon bezahlt haben) oder wie ?


    Wäre nett, wenn mir mal jemand diese Frage beantworten könnte, danke !

  • Oder war der Täter von Duisburg ein Vereinsangestelllter?


    Nein. Aber was wäre, wenn er Mitglied wäre?


    Dann wäre zu prüfen, ob er im Vereinsauftrag gehandelt hat. Die Juristen hätten weiterhin zu prüfen, ob eine juristische Beziehung zwischen dem Mitglied und dem Verein besteht, die eine Bestrafung des Vereins rechtfertigt.

  • Was sind das für Vergleiche!!!! Ist es aus deiner Sicht i.O., dass man für einen Becherwurf einen 6-stelligen Betrag hinblättern soll? Man darf niemanden bewerfen, dass stelle ich auch gar nicht in Frage. Eine Strafe von einem regulären Gericht ist ja auch gar kein Problem für mich. Schmerzensgeld, Feierabend!

  • Der Verein soll den Werfer bestrafen (Stadionverbot) und der Linienrichter kann meinetwegen auch noch Anzeige erstatten und vielleicht Schmerzensgeld verlangen. Und fertig ist die Strafe FÜR den Werfer!


    Oh wie gut mir das tut. Ich habe Beistand :)


  • So wird es auch sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es juristisch zulässig ist, den Betrag, den der DFB dem Verein aufbrummt, an den eigentlichen Täter weiterzureichen.

  • So wird es auch sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es juristisch zulässig ist, den Betrag, den der DFB dem Verein aufbrummt, an den eigentlichen Täter weiterzureichen.


    So ist es. Der Anwalt des Delinquenten krümmt sich vor Lachen. Was hat das Verbrecherlein damit zu tun, dass es obskures Vereins"recht" gibt? Das Gericht wird die Strafe nach den Rechtsnormen eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates festlegen. Auch die Höhe des Schadenersatzes

  • selber auf das Urteil gespannt welches der Einzelrichter heute gegen St. Pauli aussprechen wird und wie der FC St.Pauli darauf reagiert.
    Zwar finde ich deren Stellungnahme auf der Homepage, insbsondere die Vorschläge wie mit einer Geldstrafe vorgegangen werden sollte, als typische St.Pauli Imagepflege (wie gesagt die gezahlten Geldstrafen fließen sowieso in solche Töpfe) aber ich bin gespannt ob der DFB durch dieses Urteil (bei einem Geisterspiel) mal beginnt einheitliche Richtlinien durchzusetzen und zwar von Liga 1 bis Liga 4 (so wie es ja z.B. auch bei den Stadionverbotsrichtlinien) ist.


    Heißt im Umkehrschluss: Spielabbruch durch Becherwurf = Geisterspiel
    Spielunterbrechung durch Pyro, etc., = Geldstrafe oder im Wiederholungsfall Teilausschluss,Platzsperre,Geisterspiel
    Erstürmung des Spielfelds durch Zuschauer nach Spielschluss (Bochum, Hertha) = Teilausschluss
    etc.,etc.,etc.,



    Hörmal Pejo! Ich glaube, dass Du davon ausgehst, dass ich etwas wegen Duisburg erwarte. Das ist aber momentan nicht so. Ich bin auch der Meinung, dass der Vorfall jetzt schon etwas zu lange her ist, als dass es jetzt noch irgendetwas gravierendes passieren kann.



    Der DFB hat ja bisher immer unterschiedlich bewertet. Wird ein Spieler verletzt und da hatten wir ja schon viele Vorkommnisse (Golfbälle, Getränkedosen, Trommelstöcke etc.) dann wird es vielleicht maximal zu einem Wiederholungsspiel kommen. Werden nicht zum Spiel gehörende Personen verletzt, dann gibt es maximal unterschiedlich hohe Geldstrafen.



    Wird aber durch einen Angriff auf einen Offiziellen (Schiedsrichter, Liniernrichter) ein Spiel abgebrochen, dann wird man seitens DFB die Höchststrafe (Platzsperre/Geisterspiel) rausholen.



    Und das ist jetzt passiert.



    Fortunas Vorstand wird aufgrund der Vorkommnisse und der Uneinsichtigkeit bestimmter Zuschauer aber auch in Zukunft gehörig ins Schwitzen kommen. Es gibt wohl keinen anderen Verein in den beiden ersten Ligen mit dem sich der Verband so häufig auseinandersetzen musste. Man sollte mal zusammentragen, wie viele Strafen Fortuna in den letzten drei Jahren zahlen musst ...

  • Wie funktioniert das denn eigentlich ? Sagen wir mal, da passen 25.000 Zuschauer rein und die haben 20.000 Dauerkarten verkauft, dann fehlen denen ja nur die Einnahmen des Gästekontingents (theoretisch) Werden die Dauerkarteninhaber dann ausgezahlt (weil sie ja schon bezahlt haben) oder wie ?


    Wäre nett, wenn mir mal jemand diese Frage beantworten könnte, danke !



    Ist die Frage zu schwer ??? ?( Oder ist sie zu doof ??? --;(