Illegale Links hier im Forum

  • Aus gegebener Veranlassung möchte ich hier nochmals darauf hinweisen, dass das Posten von illegalen Links untersagt ist. Sollte daher nochmals ein illegaler Link gepostet werden, wird das Mitglied SOFORT gesperrt.

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  • Achso: möchte nicht unerwähnt lassen, dass es sich um Androhungen eines Mitgliedes dieses Forums handelt (welcher zur Zeit gesperrt ist - sich unter neuem Nick angemeldet, leider wiederum gesperrt wurde), der zukünftig jedes entsprechende Posting bei seinem Anwalt zur Anzeige bringen möchte.


    Bitte daher um Beachtung.

  • Beispiele oder konkrete Umschreibung von was '[url='http://de.wikipedia.org/wiki/Illegal']illegal[/url] ' ist?
  • ich würde auch bei nachfrage bzw. bei anbieten per pn den user sperren, denn er fordert zu einer straftat auf.


    Na jetzt lass mal die Kirche im Dorf, einen Stream anschauen ist definitiv weder Straftat noch in irgendeiner Form illegal. Aber hier offen links zu posten ist sicherlich gefährlich für den Betreiber und sollte wirklich in jedem Fall unterlassen werden. Zumal laut Admin ja schon so ´ne gesperrte Vollwurst Internetstasi spielt und offen droht. :thumbdown:

  • Mickey,
    da ich selbst ein Forum betreibe, habe ich mich intensiv mit der Rechtslage beschäftigt. Ihr seid nur dann in Haftung für Rechtsverstöße zu nehmen, wenn euch dieser Verstoß bekannt ist. An dieses Prinzip hält sich übrigens sogar das immer wieder verschriene LG Hamburg. Ansonsten empfehle ich einschlägige AGB zur rechtlichen Absicherung.
    Wenn jemand gesperrt wird, der sich anschließend einen neuen Account besorgt, begeht er einen so genannten virtuellen Hausfriedensbruch. Landgerichts München I, Aktenzeichen 30 O 11973/05, Urteil vom 25.10.2006. Du könntest dieses Risiko z.B. durch die Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € erheblich mindern. Im Zweifel werden sich das die Gesperrten nämlich zwei Mal überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen, irgendwann vielleicht doch "enttarnt" zu werden. Vertragsstrafe ist übrigens auch denkbar bei unerlaubter Werbung u.ä.

  • [quote='Werner',index.php?page=Thread&postID=457779#post457779]Ansonsten empfehle ich einschlägige AGB zur rechtlichen Absicherung[/quote]Dahingehend ist das Forum auf der korrekten Seite. Das ist damals von einem Anwalt überprüft worden.
  • Dahingehend ist das Forum auf der korrekten Seite. Das ist damals von einem Anwalt überprüft worden.


    Das dachte ich mir. Dann solltet ihr aber auch nichts zu befürchten haben.

  • [quote='F95-Dirk',index.php?page=Thread&postID=457786#post457786][quote='Werner',index.php?page=Thread&postID=457779#post457779]Mickey, da ich selbst ein Forum betreibe, habe ich mich intensiv mit der Rechtslage beschäftigt. Ihr seid nur dann in Haftung für Rechtsverstöße zu nehmen, wenn euch dieser Verstoß bekannt ist. An dieses Prinzip hält sich übrigens sogar das immer wieder verschriene LG Hamburg. Ansonsten empfehle ich einschlägige AGB zur rechtlichen Absicherung. Wenn jemand gesperrt wird, der sich anschließend einen neuen Account besorgt, begeht er einen so genannten virtuellen Hausfriedensbruch. Landgerichts München I, Aktenzeichen 30 O 11973/05, Urteil vom 25.10.2006. Du könntest dieses Risiko z.B. durch die Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € erheblich mindern. Im Zweifel werden sich das die Gesperrten nämlich zwei Mal überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen, irgendwann vielleicht doch "enttarnt" zu werden. Vertragsstrafe ist übrigens auch denkbar bei unerlaubter Werbung u.ä.[/quote] 1. Es gibt ein Rechtsberatungsgesetz, auch wenn dieses gelockert wurde. 2. Es gibt im Strafrecht keinen "virtuellen" Hausfriedensbruch. Das Urteil des LG München I stammt aus einem Zivilverfahren. Dass der Betreiber zivilrechtlich ein virtuelles Hausrecht ausüben darf, ist unstreitig und für die Betreiber aber auch nicht das Problem. 3. AGBs schützen nicht vor einer Haftung und Vertragsstrafen in AGBs schon gar nicht, da sie (mit Verbrauchern) nicht wirksam vereinbart werden können. 4. Das LG Hamburg macht die Haftung nicht von der Kenntnis abhängig, wurde aber vom OLG Hamburg mittlerweile "korrigiert".[/quote] Guter Beitrag.Bleibt nur zu hoffen, dass niemand dies als illegale Rechtsberatung ansieht. Leider werden die Zeiten immer schlimmer

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • 1. Es gibt ein Rechtsberatungsgesetz, auch wenn dieses gelockert wurde.


    Du meinst wahrscheinlich das neue Rechtsdienstleistungsgesetz. Ich denke, §2 (3) Punkt 5 findet hier sicher hinreichend Berücksichtigung. :D


    2. Es gibt im Strafrecht keinen "virtuellen" Hausfriedensbruch. Das Urteil des LG München I stammt aus einem Zivilverfahren. Dass der Betreiber zivilrechtlich ein virtuelles Hausrecht ausüben darf, ist unstreitig und für die Betreiber aber auch nicht das Problem.


    Der Begriff des "virtuellen Hausrechts" ist kein juristischer Terminus, wurde aber in der öffentlichen Diskussion immer wieder verwendet und gibt die Situation m.E. treffend wieder. Wenn sich bei mir im Forum jemand anmeldet, den ich zuvor bereits gesperrt habe, bekommt er Post von meinem Anwalt, schneller als ihm lieb ist. Das ist natürlich eine zivilrechtliche Geschichte, aber für den Betroffenen ist sie nicht weniger unangenehm.



    3. AGBs schützen nicht vor einer Haftung und Vertragsstrafen in AGBs schon gar nicht, da sie (mit Verbrauchern) nicht wirksam vereinbart werden können.


    Vielleicht ist AGB das falsche Wort. Aber deklarieren wir's halt um und sagen mal so: Jeder, der sich in einem Forum anmeldet, stimmt gewissen Regeln zu. Dies ist ein Vertragsschluss zwischen den Parteien. Folglich können auch Vertragsstrafen vereinbart werden. Habe ich im Falle unerlaubter Werbung auch schon angewendet. Erfolgreich übrigens.



    4. Das LG Hamburg macht die Haftung nicht von der Kenntnis abhängig, wurde aber vom OLG Hamburg mittlerweile "korrigiert".


    Einverstanden. Wenigstens haben sie die Schande in der Stadt behalten. :D

  • Guter Beitrag.Bleibt nur zu hoffen, dass niemand dies als illegale Rechtsberatung ansieht. Leider werden die Zeiten immer schlimmer


    Nein - sind ja nur allgemeine Erörterungen, die nicht den Charakter einer "geschäftsmäßiger" Rechtsberatung haben. Anders sähe es aus, wenn ich Mustertexte hier veröffentlichen würde. Das wäre eventuell heikel.

  • Wollt ich grad sagen, hab aber herzhaft gelacht bei diesem Vorschlag Werners.


    Okay, JTM, dann erläutere mir mal, wo ich einen Vorschlag zum Ausschluss von Haftung durch AGB gemacht habe. Das stand so gar nicht in meinem Posting, der mit "Ansonsten ..." eingeleitete Satz bezieht sich nicht auf die Haftungsfrage. Wenn du schon grüne Mäuse siehst, geh vielleicht mal zum Arzt. :P


    Ansonsten (und jetzt komme ich auf die wirksame Einbindung von Vertragsklauseln), sagt Wikipedia: "Allgemeine Geschäftsbedingungen werden ... nur Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragsparteien (Unternehmer oder Privatperson), wenn der Verwender bei Vertragsschluss ausdrücklich oder, wenn dieser Hinweis nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlichen Aushang darauf hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen." Nichts anderes geschieht, wenn der Forumsuser Nutzungsregeln zustimmt. Also ist es auch ein probates Mittel, hier dem Forumsnutzer gewisse vertragliche Pflichten abzuverlangen, wo ihm der Betreiber des Forums doch kostenfrei dessen Nutzung zur Verfügung stellt.