Roland Baar,ehemaliger Schlagmann des Ruder-Achters, ist mit 53 Jahren durch einen Verkehrsunfall verstorben.
R.I.P.
Roland Baar,ehemaliger Schlagmann des Ruder-Achters, ist mit 53 Jahren durch einen Verkehrsunfall verstorben.
R.I.P.
JOE JACKSON (89)
der nicht unumstrittene Vater von (u.a.) Michael Jackson
aber auch von
LaToya Jackson
Janet Jackson
Jermaine Jackson
man sagt aber nichts schlechtes über einen Toten ..
Der französische Regisseur Claude Lanzmann (Shoah) ist mit 92 gestorben.
Springreiter Hans Günter Winkler R.I.P:
Ruhe in Frieden, H. G. Winkler...
Grüsse mir "Halla" in Walhalla...
ein mir völlig unbekanntes 7-jähriges Mädchen aus Rath.
Heute von ihrem "Vater" getötet worden. Der Notarzt konnte ihr nicht mehr helfen.
Mögen Einhörner und Stoffteddys Dir den Weg in den Himmel leiten.
In der BLÖD werden beide Personen mit Klarbild gezeigt...
Dürfen die das???
In der BLÖD werden beide Personen mit Klarbild gezeigt...
Dürfen die das???
Datenschutz für einen Mörder? Der hat mit seiner widerlichen Tat alle seine Rechte verloren. Das Dreckschwein hat auf die Rechte und vorallem auf das Leben seines Kindes geschissen.Das ist meine persönliche Meinung.
Und das Kind, das abgebildet ist ? Was ist mit dem ?
Auf sowas hat die Bild doch schon immer geschissen, teilweise wurden auch falsche Personen gezeigt...
Und das Kind, das abgebildet ist ? Was ist mit dem ?
Ist leider tot.
In der BLÖD werden beide Personen mit Klarbild gezeigt...
Dürfen die das???
Es wird ein junger Mensch ermordet und hier wird von Datenschutz gelabert.
Was ist das für eine kaputte Welt?
Mir geht es in erster Linie darum, dass das Kind und die Mutter geschützt wird. Da muss man das Kind nicht noch abbilden. Das finde ich nicht minder krank.
In der BLÖD werden beide Personen mit Klarbild gezeigt...
Dürfen die das???
Datenschutz für einen Mörder? Der hat mit seiner widerlichen Tat alle seine Rechte verloren. Das Dreckschwein hat auf die Rechte und vorallem auf das Leben seines Kindes geschissen.Das ist meine persönliche Meinung.
Gar nicht mitbekommen, dass schon von einem Gericht ein rechtswirksames Urteil gesprochen worden ist. Aber lyncht ihn!
Genau. Hängt ihn höher. Ich bin echt froh, dass Einige hier nichts in der Justiz zu melden haben.
Lynchjustiz. Willkommen in der Steinzeit.
Wo wird von lynchen und Selbstjustiz,hängt ihn höher etc gesprochen? Wo? Der Typ ist am Tatort! festgenommen worden! Es war sein Kind.Er hatte Streit mit seiner Frau. War der Täter ein anderer? Er gehört vor einem ordentlichen Gericht. Und dort wird er verurteilt! Das ich eine Meinung zu seinen Rechten habe,ist ein ganz anderes Blatt Papier...
Vor ein Gericht gehört er vermutlich, ja.
Aber nicht von den Schmierfinken der Boulevardpresse an den Pranger gestellt. Dass die sich dafür dann auch schon oft genug irgendwo bei Facebook oder so Bilder der falschen Personen beschafft haben, macht es dann nur noch schlimmer.
Mein Ursprungsposting beinhaltete die Feststellung, dass die BLÖD alle BEIDE mit "Klarfoto" abgebildet hat, also Vater und Tochter, vermeintlichen Täter und aber auch das arme Opfer...
Und darauf bezogen habe ich die Frage gestellt, ob DAS denn so in Ordnung bzw. erlaubt sei...
Leider ist meine diesbezügliche Frage bisher nicht seriös beantwortet worden, dafür wurden ja dann andere Dinge erörtert...
Ich versuche es dann also noch einmal, gibt es denn jemanden hier im Forum, der sich damit auskennt und meine Frage eventuell beantworten kann?
Alles anzeigenMein Ursprungsposting beinhaltete die Feststellung, dass die BLÖD alle BEIDE mit "Klarfoto" abgebildet hat, also Vater und Tochter, vermeintlichen Täter und aber auch das arme Opfer...
Und darauf bezogen habe ich die Frage gestellt, ob DAS denn so in Ordnung bzw. erlaubt sei...
Leider ist meine diesbezügliche Frage bisher nicht seriös beantwortet worden, dafür wurden ja dann andere Dinge erörtert...
Ich versuche es dann also noch einmal, gibt es denn jemanden hier im Forum, der sich damit auskennt und meine Frage eventuell beantworten kann?
Ok - ein Versuch:
1. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung endet laut Wikipedia mit dem Tod eines Menschen.
2. Das Foto scheint mir nicht geeignet das Andenken der Toten zu verunglimpfen.
3. Woher kommt das Foto? Ist es nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt?
4. Der mutmaßliche Täter ist nur durch den Anfangsverdacht der Täterschaft m.E. sicherlich noch keine derartige Person des öffentlichen Rechts, dass ein öffentliches Interesse an einer Berichterstattung inkl. Foto über das Recht auf informelle Selbstbestimmung überwiegt.
Danke.