Alles anzeigenFalsch, das Abbrennen ist keine Strafttat, sondern eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken. Nochmal für die ignoranten Paranoiden aus der Sky-WG:
§ 41 SprengG
(1c) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände einführt, verbringt, in Verkehr bringt, vertreibt, anderen überlässt oder verwendet.
Seit 2005 ist es eine Straftat...
Dann zeig uns bitte mal den entsprechenden Gesetzestext, bzw. die Abänderung...