SG Dynamo Dresden

  • Ticket bereits über eine Million Euro....



    Wie ist das eigentlich in den Geschäftsbedingungen festgelegt. Muss man nicht bezahlen, wenn man einen Artikel ersteigert bzw kann man da gerichtlich was machen?? Mich würde mal interessieren wie die Rechtslage ist. Weil ansonsten könnte ich auf jeden Ebay Artikel 500.000 bieten und am Ende sagen "Nö, war nur ein Spaßangebot, will ich garnicht kaufen"


    Kennt sich da jmd näher aus?

  • Warum? Kein Problem, in gegenseitigem Einvernehmen vom Vertrag zurückzutreten. Interessant wird es erst, wenn der Verkäufer es "vergisst" --;)ir


    @ DJ Dresden ist immer eine Reise wert! :D

  • Warum? Kein Problem, in gegenseitigem Einvernehmen vom Vertrag zurückzutreten. Interessant wird es erst, wenn der Verkäufer es "vergisst" --;)ir


    @ DJ Dresden ist immer eine Reise wert! :D


    Und wenn es kein gegenseitiges Einvernehmen gibt?? Kannste doch vor Gericht ziehen und theoretisch kann der Käufer dann halt Privatinsolvenz anmelden oder sind Fakeangebote rechtens??


    Rechtsportal Ebay:


    "Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen. "
    Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.


    Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über "Sofort-Kaufen" erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.


    Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.


    Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint. "

  • Da werden schon welche geboten haben, bei denen nichts zu holen ist. Wenn der Verkäufer die verklagt, bleibt er auf den anwaltkosten sitzen. Verdient allemal.

    Höflichkeit ist für Versager!


    Vernunft ein lahmer Ersatz für Selbstvertrauen!


    Keine Tatsache oder Wahrheit wird je meine Meinung ändern!


    (Paul Erickson)

  • als Verkäufer werden einem auch erstmal sofort 10 oder 15% vom Verkaufspreis abgebucht so weit ich weiß ist glaub ich die Provi die eBay berechnet! Und wenn eBay die erstmal abbucht und man das Geld für den Artikel nicht bekommt steht man erstmal blöd da... Vorallem wenn von einem gefakten oder gehacktem Ebaykonto aus ersteigert wurde...

  • als Verkäufer werden einem auch erstmal sofort 10 oder 15% vom Verkaufspreis abgebucht so weit ich weiß ist glaub ich die Provi die eBay berechnet! Und wenn eBay die erstmal abbucht und man das Geld für den Artikel nicht bekommt steht man erstmal blöd da... Vorallem wenn von einem gefakten oder gehacktem Ebaykonto aus ersteigert wurde...


    Ganz egal wie geil die Bieter ihre tolle Aktion finden, die haben noch Spaß ;--)b

  • Ich hab auch 3 ebay accounts die auf unterschiedliche Namen laufen, das ging nämlich früher mal ohne Probleme. Müsste jetzt nur in nen Internetcafe gehen wegen der IP Adresse und könnte auch lustig mitbieten und der Verkäufer würde erstmal auf den Kosten sitzen bleiben... Aber sowas mache ich ja nicht :whistling:

  • Im Usenet gab es für sowas nen Namen: Fliegende Holländer. Zweit-Accounts unter falschem Namen, die in der Frühzeit von ePay leicht zu bekommen waren. Müsste mal meine Altdaten duchforsten ob ich nicht auch noch so was habe...

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Im Usenet gab es für sowas nen Namen: Fliegende Holländer. Zweit-Accounts unter falschem Namen, die in der Frühzeit von ePay leicht zu bekommen waren. Müsste mal meine Altdaten duchforsten ob ich nicht auch noch so was habe...


    genauso hab ich die früher auch bekommen... weiß auch garnicht mehr ob die noch aktiv sind...

  • als Verkäufer werden einem auch erstmal sofort 10 oder 15% vom Verkaufspreis abgebucht so weit ich weiß ist glaub ich die Provi die eBay berechnet! Und wenn eBay die erstmal abbucht und man das Geld für den Artikel nicht bekommt steht man erstmal blöd da... Vorallem wenn von einem gefakten oder gehacktem Ebaykonto aus ersteigert wurde...


    vor allem bekommt man das Geld nicht zurück, sondern als Gutschrift für spätere Provisionen.
    Auf gut Deutsch, das Geld ist weg :D