DAS geht mir auf den Sack!

  • Das ab morgen geltende "Tabaksteuermodernisierungsgesetz".

    Damit werden dann die für das dampfen von e-Zigaretten benötigten Bestandteile mit einer "Tabaksteuer" von zuerst 0,16 €/ml beaufschlagt.

    Bis Anfang 2026 schrittweise Erhöhung auf 0,32 €/ml.

    Scheiss egal ob Nikotin enthalten ist oder nicht.

    Ein Liter Basis zum mixen liegt dann später bei schlappen 400 € !!!

    Einer der wenigen, der nicht in Basel war.

  • 1895% Zustimmung JaBa - hätte ich zwei, dann würde es mir auf zwei Säcke gehen... eine bodenlose Frechheit.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." (Curt Goetz 1888-1960)
    "Eine Gelegenheit den Mund zu halten, sollte man nie vorübergehen lassen." (Curt Goetz 1888-1960)

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  • Beitrag von BMW M3 ()

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  • Solange die Schaumweinsteuer von 1902, vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte fortgeführt wird, sollt ihr für euren Genuss auch blechen :peitsche:

    Dann vergleiche mal bitte die Höhe der Besteuerung.

    Steuer auf Glycerin und Propylenglykol etc. dann rund 360x höher als auf Champagner.

    Vielen Dank Herr Scholz (Finanzminister a.D.) und seinen Freunden von der Tabaklobby.


    Aber vielleicht hast Du ja auch einfach nur den hier --;)ir vergessen.

    Einer der wenigen, der nicht in Basel war.

  • Autofahrer*innen die nicht erkennen, ob ein Radweg benutzungspflichtig ist.

    blaues Schild mit Fahrrad = Benutzungspflicht!


    was fehlt? Ausreichende Kontrolle und angemessen hohe Bußgelder.

    Stimmt so nicht. Nur ein Schild reicht nicht. Er muss auch benutzbar sein. Wie soll man auf einem Radweg fahren, auf dem jahrelang irgendwelche Baustellenbarken stehen. Oder der völlig kaputt ist oder zugeparkt.


    Das kann der Autofahrer eigentlich nie genau wissen. Zumindest kurzfristige Hindernisse sind vom Auto aus gar nicht zu erkennen.

  • Das wiederum ist doch jetzt fast albern. Wenn ich ein Hindernis vor mir habe darf ich ja auch eine durchgezogene Linie (keine Daumwitze bitte), die ja wie eine Mauer gilt, überfahren.

    Es geht um die reine Ignoranz von Bahnen, Seiten und Verkehrzeichen.

  • Das wiederum ist doch jetzt fast albern. Wenn ich ein Hindernis vor mir habe darf ich ja auch eine durchgezogene Linie (keine Daumwitze bitte), die ja wie eine Mauer gilt, überfahren.

    Es geht um die reine Ignoranz von Bahnen, Seiten und Verkehrzeichen.

    Wenn der Radweg, der neben dem Fußweg verläuft gesperrt ist, muss ich frühzeitig auf die Straße ausweichen. Dann werde ich trotzdem von einigen wenigen Autofahren auf verschiedenste Weise darauf hingewiesen, dass ich gefalligst auf dem Radweg zu fahren hätte. Ansprechen und mit den Händen wedeln ist ja okay, da kann ich zuruckwedeln oder mich an der nächsten Ampel erklären, schneiden und ausbremsen ist schon weniger angenehm.


    Und das passiert sogar an Stellen, an denen es gar keinen Radweg gibt.

  • Dann vergleiche mal bitte die Höhe der Besteuerung.

    Steuer auf Glycerin und Propylenglykol etc. dann rund 360x höher als auf Champagner.

    Wie hoch ist denn die Steuer auf eine Verbrauchseinheit, also auf eine Dampferfüllung und ein Glas Champagner?

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Dann vergleiche mal bitte die Höhe der Besteuerung.

    Steuer auf Glycerin und Propylenglykol etc. dann rund 360x höher als auf Champagner.

    Wie hoch ist denn die Steuer auf eine Verbrauchseinheit, also auf eine Dampferfüllung und ein Glas Champagner?

    Dann definiere doch mal "Verbrauchseinheit" in diesem Fall.

    Ist für jeden halt eine unterschiedliche Menge und demnach nicht vergleichbar.

    Der Eine dampft 2 Züge und der Andere trinkt die ganze Flasche Schampus auf ex.

    Daher habe ich den Faktor 360 rein auf das Volumen (Liter, cl, ml.....) bezogen.

    Einer der wenigen, der nicht in Basel war.

  • Chanel N°5 Parfum kostet über 13.000 € pro Liter, da sind alleine über 2.000€ MwST drauf... ;-)

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Beitrag von BMW M3 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • In der StVO ist ja die verbindliche Nutzung von Radfahranlagen geregelt. Und sie regelt eben auch Ausnahmen. Da sind es die Nutzer*innen motorisierter Blechkisten, die das nicht schert.

    Wird Schnee auf dem Radweg nicht geräumt, darf ich natürlich die Straße nutzen, werde dann angehupt, angepöbelt und bedrängt.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Darf ich im Umkehrschluss auf dem Radweg mit dem Auto fahren, wenn die Straße nicht geräumt ist und die Bürger ihrer Pflicht nachgekommen sind den Bürgersteig zu räumen?

    Frage für nen Freund 8-)

    Mach einfach, wie es in der StVO steht oder in einschlägigen Urteilen vom BGH entschieden worden ist.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Darf ich im Umkehrschluss auf dem Radweg mit dem Auto fahren, wenn die Straße nicht geräumt ist und die Bürger ihrer Pflicht nachgekommen sind den Bürgersteig zu räumen?

    Frage für nen Freund 8-)

    Deine Grundvorraussetzung Straße=Autos ist schon falsch.


    Autostraße= Autos und Autobahn= Autos

    Radwege=Fahrräder

    Fußwege=Fußgänger



    Aber: Straße=Fahrzeuge.