FC St. Pauli 1910

  • Langsam nervt es. So doof kann doch selbst einer nicht sein, der sich "Kölner" nennt. Also durch deinen Autobahnwurf gefärdest Du ja unmittelbar eine Person, weil dadurf jemand in die Leiplanke rasen kann und dann musst du dafür gerade stehen - wenn der beworfene weiter fährt und nichts gravierendes passiert, wird die Strafe auch releativ gering ausfallen. Der Schaden durch den Becherwurf ist unmittelbar nicht so groß. Wenn dem Schiedrichter mehr passiert wäre, bis hin dauerhaften Schäden, müsste der Werfer auch dafür aufkommen, aber doch nicht für die willkürlichen Strafen des DFB !!

  • Ist die Frage zu schwer ??? Oder ist sie zu doof ???


    Fisherman, ich glaube, das interessiert in diesem Thema niemand. Meine persönliche Einschätzung: Es ist eine Einzelentscheidung.


    Persönliche Frage: Wo angelst Du? :)

  • Was sind das für Vergleiche!!!! Ist es aus deiner Sicht i.O., dass man für einen Becherwurf einen 6-stelligen Betrag hinblättern soll? Man darf niemanden bewerfen, dass stelle ich auch gar nicht in Frage. Eine Strafe von einem regulären Gericht ist ja auch gar kein Problem für mich. Schmerzensgeld, Feierabend!


    So wird es auch sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es juristisch zulässig ist, den Betrag, den der DFB dem Verein aufbrummt, an den eigentlichen Täter weiterzureichen.


    Hallo! Schon einmal die Hausordnung gelesen? Bewusst, dass man durch den Erwerb der Eintrittskarte die Hausordnung anerkennt? Bewusst, dass in der Hausordnung steht:




    Sollte der Betreiber und/oder der Veranstalter aufgrund


    Zuwiderhandlungen von Besuchern gegen


    diese Hausordnung durch Verbände wie insbesondere


    die FIFA, die UEFA, den DFB oder die DFL


    auf Schadensersatz und/oder auf Leistung einer


    Geldstrafe in Anspruch genommen werden, ist der


    zuwiderhandelnde Besucher regresspflichtig.



    Noch Fragen?



    Wie naiv kann man nur sein, dass man meint, dass das eigene Handeln keine Konsequenzen haben kann ....

  • Wat ich auf ne Karte drucke und was dann im Zweifelsfall vor Gericht bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Und nur weil es da steht, finde ich es noch lange nicht richtig !!

  • Ist die Frage zu schwer ??? Oder ist sie zu doof ???


    Fisherman, ich glaube, das interessiert in diesem Thema niemand. Meine persönliche Einschätzung: Es ist eine Einzelentscheidung.


    Persönliche Frage: Wo angelst Du? :)


    Ach so ! Da wird eine Wertung gemacht. Es geht hier also nur darum, ob das Strafmaß gerecht ist und ähnliches. Aha ! Ich soll mich also einfach raushalten ? Alles klar ! Du hast wohl den Knall nicht gehört, was ? :-I Ist das Dein Forum hier ??? :thumbdown:


  • Langsam nervt es. So doof kann doch selbst einer nicht sein, der sich "DanielF95" nennt.



    Auch für Dich gilt: Wer lesen kann, der sollte es auch tun. Les Dir die Hausordnung durch! Man sollte sich vorher schon ein bißchen informieren, bevor man hier auf "wilden Daniel" macht.


  • Es ist rechtlich klar das der Werfer vom Verein für die Strafzahlung bzw. auch das Geisterspiel und dessen Kosten herangezogen wird.
    Dazu mal ein Auszug aus unserer Stadionordnung, für unsere Becherspezialisten


    Absatz 15: Untersagt ist Personen im Geltungsbereich dieser Hausordnung weiterhin: ..... - mit Gegenständen zu werfen;........


    Weiter dazu:


    Absatz 16: Zuwiderhandlungen.........
    16.2 Sofern durch Handlungen im Sinne des § 15 dieser
    Hausordnung oder durch sonstige schuldhafte
    Schädigungshandlungen Schäden entstehen, wer-
    den die Verursacher – sofern nicht vertragliche
    Regelungen Anwendung finden – im Rahmen der
    gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz
    herangezogen.


    Also hätten wir z.B. durch den Böllerwerferdeppen ein Geisterspiel aufgebrummt bekommen und man hätte ihn geschnappt hätte Fortuna diesen dann auch dafür Haftbar gemacht.


    Das Problem ist nur das die Beträge meist so hoch sind das ein einzelner diesen teilweise im Leben nicht gestemmt bekommt und dann nicht dabei rumkommt.....leider

    „Paul Janes schießt so genau, der trifft sogar die Fliege am Torpfosten.“


  • Wie naiv kann man nur sein, dass man meint, dass das eigene Handeln keine Konsequenzen haben kann ....


    Du solltest mal richtig lesen. Es wurde nicht gesagt, dass es keine Konsequenzen haben kann. Es kann sicherlich ein Stadionverbot plus Geldstrafe geben. Diese Geldstrafe wird aber sicherlich nicht im Bereich von 500.000 Euro liegen. Das würde beispielsweise die Grundsätze der Strafzumessung ad absurdum führen, weil der Betrag überhaupt nicht verhältnismäßig zur Tat ist.

  • @ match


    Grundsätzlich sind wir gar nicht weit auseinander. Wir würden (normalerweise) beide davon Abstand nehmen, einem Menschen (oder Vollhonk), der einem anderen vorsätzlich (das mit dem Affekt kann ich, auch weil ich die Konsequenzen kennen sollte nicht nachvollziehen) einen Bierbecher an den Schädel wirft, sein Leben, durch nicht abzuzahlende Strafen, zu ruinieren. So weit so gut, so sollte es sein. Der Linienrichter erstattet Anzeige, es gibt (sofern er keine bleibenden Schäden hat) ein Schmerzensgeld und eine "geringe" Strafe und fertig.


    HIER ist es aber anders, weil der große DFB meint, die Allmacht zu haben, eigentlich Unbeteiligte (den Verein), die im Grunde nicht in der Lage sind, entsprechende Vorfälle zu verhindern, mit absolut unverhältnismäßigen Strafen zu belegen. Und genau weil das so (ungerecht und willkürlich) ist, hätte ich keine Skrupel als Verein, die mir auferlegte Strafe 1:1 an den Täter weiter zu geben. Man sollte sich beim Kauf der Eintrittskarte darüber im Klaren sein, dass man sich im Stadion dementsprechend verhalten sollte.


    Nochmal ein (irres ?) Beispiel für die "Bestrafungspraxis" des DFB:


    Ich kaufe mir eine Bahnfahrkarte für eine Zugfahrt von Duisburg nach Berlin, mache auf irgendeinem Bahnhof das Fenster auf, werfe einem wartenden Fahrgast eine Flasche an den Kopf und anschließend wird die Bahn dazu verurteilt 500.000,- Euro Strafe zu zahlen, oder ihre Züge leer fahren zu lassen... Alles klar ?


  • Wie naiv kann man nur sein, dass man meint, dass das eigene Handeln keine Konsequenzen haben kann ....


    Du solltest mal richtig lesen. Es wurde nicht gesagt, dass es keine Konsequenzen haben kann. Es kann sicherlich ein Stadionverbot plus Geldstrafe geben. Diese Geldstrafe wird aber sicherlich nicht im Bereich von 500.000 Euro liegen. Das würde beispielsweise die Grundsätze der Strafzumessung ad absurdum führen, weil der Betrag überhaupt nicht verhältnismäßig zur Tat ist.


    Genau, aber ich denke das auch das Einkommen des jenigen da eine Rolle spielt. Würde ein gewisser Herr H. aus Sinsheim bzw. H*****heim einen Becher Werfen würde er die Strafe wohl zahlen müssen. Doch die meisten Leute können solch einen Betrag nicht stemmen und werden vom Gericht auch nicht zu dem vollen Betrag verdonnert werden.

    „Paul Janes schießt so genau, der trifft sogar die Fliege am Torpfosten.“

  • Zitat

    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat das Urteil scharf kritisiert. "Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen, aber deswegen darf man nicht einen ganzen Verein und die Fans von zwei Mannschaften in Geiselhaft nehmen. Hier soll ein Exempel statuiert werden. Gleichzeitig wird massiv in den Abstiegskampf eingegriffen", sagte der Hamburger BDK-Landesvorsitzende André Schulz. "Ich habe für diese Überreaktion keinerlei Verständnis. Und ich bin als HSV-Fan bei dieser Aussage absolut unverdächtig", so Schulz im "Hamburger Abendblatt".


    dfb - stuttagrt? war da nicht mal was ...

  • Nochmal: Ich finde nicht richtig, was in der Hausordnung steht, weil da ein anderes Rechtverständnis habe. Abgesehen davon, dass ein Becherwurf in Dresden oder Rostock also teurer ist als meinetwegen in Wehen-Wiesbaden, weil es da eine vielleicht eine aufsummierte Strafe wegen Wiederholungstat wäre ... nene, nicht akzeptiert. Und ansonsten gehe ich doch recht klar auf Deinen Autobahnvergleich ein.


  • Wie naiv kann man nur sein, dass man meint, dass das eigene Handeln keine Konsequenzen haben kann ....


    Du solltest mal richtig lesen. Es wurde nicht gesagt, dass es keine Konsequenzen haben kann. Es kann sicherlich ein Stadionverbot plus Geldstrafe geben. Diese Geldstrafe wird aber sicherlich nicht im Bereich von 500.000 Euro liegen. Das würde beispielsweise die Grundsätze der Strafzumessung ad absurdum führen, weil der Betrag überhaupt nicht verhältnismäßig zur Tat ist.


    wow...selbst du kannst also anders.... 8)


    bevor du mich falsch verstehst: ich gebe dir vollkommen recht. und danke dir. so muß ich dem könig der dummen, unlustigen, äpfel/birnenbengel nicht antworten. können du und andere sich die zähne dran ausbeissen...


  • Gut kann ich voll nachvollziehen, wir würden auch mehr zahlen oder generell härter bestraft als zB Ingolstadt. Ostvereine oder Vereine wie Pauli oder auch wir sind eben gebranntmarkt und da schlägt DFB und DFL doppelt so hart zu wie zB bei eben angemerkten Vereinen.
    Doch Fakt ist das es so in der Stadionordnung steht und der jenige definitiv vom Verein versucht wird zu belangen. Mal schauen was das Gericht dann dazu sagen wird, beim Geisterspiel in Aachen hat man den Werfer des Feuerzeugs auch nicht bekommen, darum gibts da noch keinen Referenzfall zu.

    „Paul Janes schießt so genau, der trifft sogar die Fliege am Torpfosten.“

  • Du solltest mal richtig lesen. Es wurde nicht gesagt, dass es keine Konsequenzen haben kann. Es kann sicherlich ein Stadionverbot plus Geldstrafe geben. Diese Geldstrafe wird aber sicherlich nicht im Bereich von 500.000 Euro liegen. Das würde beispielsweise die Grundsätze der Strafzumessung ad absurdum führen, weil der Betrag überhaupt nicht verhältnismäßig zur Tat ist.


    Genau, aber ich denke das auch das Einkommen des jenigen da eine Rolle spielt. Würde ein gewisser Herr H. aus Sinsheim bzw. H*****heim einen Becher Werfen würde er die Strafe wohl zahlen müssen. Doch die meisten Leute können solch einen Betrag nicht stemmen und werden vom Gericht auch nicht zu dem vollen Betrag verdonnert werden.


    Äpfel, Birnen ....


    1. Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ----> Geldstrafe (5.000,-)
    2. Zivilverfahren wegen Regreßansprüche des Vereins ----> Schadensersatz (500.000,-)

  • Fisherman, ich glaube, das interessiert in diesem Thema niemand. Meine persönliche Einschätzung: Es ist eine Einzelentscheidung.


    Persönliche Frage: Wo angelst Du? :)


    Ach so ! Da wird eine Wertung gemacht. Es geht hier also nur darum, ob das Strafmaß gerecht ist und ähnliches. Aha ! Ich soll mich also einfach raushalten ? Alles klar ! Du hast wohl den Knall nicht gehört, was ? :-I Ist das Dein Forum hier ??? :thumbdown:


    Du bist ein Schnarchsack. Hast nicht gemerkt, dass es nicht meine Meinung ist, sondern dass ich unterstellt habe, dass es andere nicht interessiert. Ich habe Dir ja geantwortet. Fisch weiter im Trüben :)

  • Ihr werft mir hier zuviel durcheinander! Hier wird Zivilrecht, Strafrecht, Schadenersatzrecht kräftig miteinander vermischt und trotzdem kommt dabei nicht wirklich Brauchbares raus:



    Hier gibt es den Becherwerfer auf der einen Seite, den Linienrichter (Körperverletzung) und St.Pauli (Geisterspiel) auf der anderen Seite.



    Zeigt der Linienrichter den Becherwerfer an, dann kann hier strafrechtlich eine Strafe wegen Körperverletzung, zivilrechtlich Schmerzensgeld und Erstattung der Reinigungskosten (die wahrscheinlich nicht angefallen sind) drohen.



    Dann haben wir das Geisterspiel für St. Pauli. Hier droht ein erheblicher Einnahmeausfall. Ein Schaden, den sich der FC St. Pauli vom Becherwerfer zurückholen wird. Die genaue Höhe dieses Schadens wird man wahrscheinlich von einem Gericht feststellen lassen müssen.


    Für diesen Schaden wird die Haftpflichtversicherung des Bierwerfers nicht eintreten, da der Schaden fahrlässig verursacht wurde. Und diese Schadensersatzforderung wird den Bierwerfer zum armen Mann machen!

  • Alternative: kein Bier vorm Spiel, kein Bier während des Spiels, Fehlentscheidungen = Motzen = kein Becherwurf mangels Getränke = 0 EUR Strafe.


    Dann wirft man was anderes...der näcgste Schritt, Handys und Schlüssel verbiete? Schuhe am Eingang abgeben?
    Alles was man werfen kann? Dummer Beitrag

    Kramst du erst dein Handy oder deinen Schlüssel raus oder ziehst voller Emotionen deine Schuhe aus um sie zu werfen? In der Regel wirft man mit dem, was man gerade in der Hand hat. Und beim Handy und beim Schlüssel bin ich mir nicht sicher, ob dann nicht doch eine Abwägung stattfindet. Aber einen Bierbecher mit Henkel, vor allem wenn er noch schön voll ist, den kann man mit richtig Schmackes wegwerfen.