da hier seitenlang diskutiert wurde, ob laut Regelwerk eine rote Karte nach dem Spiel zurückgenommen werden kann, bin ich auf diesen inzwischen 10 Jahre Artikel gestoßen.
Zitat"Im Grundsatz gilt nach wie vor die Regel der automatischen Sperre nach einem Platzverweis. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Kann ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen werden, gibt es keine zusätzlichen Sanktionen zu dem Feldverweis", begründete der Sportgerichtsvorsitzende Dr. Rainer Koch (Poing) das Urteil. Der Richter machte deutlich, dass die Regel des "offensichtlichen Irrtums" sowohl in der Rechtsordnung des DFB als auch in den Statuten der Weltverbands Fifa verankert ist.
Was sagt uns das? Ausnahmen gibt es immer wieder...