Polizeieinsätze im Fußball

  • Deine argumentation verstößt zugleich gegen mehrere grundrechte und verachtet wiederum die einschränkbarkeit gewisser grundrechte.


    Offenkundig, dass du dich im thema nicht wirklich auskennst wird aber dadurch, dass du die würde des menschen nicht mal genau zu definieren und einzugrenzen weißt und sie gleichsetzt mit anderen geschützten grundrechten, die jedoch unter gewissen Umständen durchaus einschränkbar sind.


    Und nochmal, ganz ernsthaft: wenn dich die würde ses menschen auch bei (mutmaßlichen) verbrechern interessiert, lege ich dir den fall daschner ans herz.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Fortunanovesia : Ich gebe es auf. Vielleicht hast Du ja das eine oder andere Buch mit vielen Bildern und wenig Text übrig, das Konstantin die Grundzüge unseres Rechtssystems und seiner Grundbegriffe erklärt.


    JTM So habe ich noch nicht betrachtet........hmmmm.......😅


  • Ich bin NICHT dafür, dass man einen Täter ohne sich in einer Notwehrsituation zu befinden tötet.

    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi

  • Frage!
    Grundgesetz blabla............die Würde des Menschen ist unantastbar, usw etc. pp.
    Wenn sich jemand wie ein Tier aufführt, ja schlimmer, denn Tiere töten nur aus Selbsterhaltungstrieb, gilt für dieses "Untertier" dann das Grundgesetz? Die Würde des Menschen gilt auch bei Kreaturen?

    Die Deutschen haben ihr Schiksal selbst gewählt, jetzt wird ihnen eben das Hälschen durchgeschnitten.

  • Ja. Natürlich


    Was nicht heißt, dass der staat nicht Mittel und Möglichleiten hat mit solchen menschen umzugehen. Sei es lebenslange haft oder sicherheitsverwahrung etc.


    Denn auch wenn der mensch sich verhält wie ein tier, bleibt er dennoch ein mensch.


    Und genau vor so etwas soll der schutz der menschenwürde ja auch gerade schützen, dass der mensch eben nicht zum "Untertier oder besser "Untermenschen" wird.


    Die väter des grundgesetzes haben ganz bewusst die erfahrungen mit dem menschenbild des nationalsozialismus ins grundgesetz einfließen lassen um zu verhindern, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns wird.


    Das grundgesetz besitzt ein anthropozentisches Weltbild. Der Mensch steht im Mittelpunkt und nicht das Volk oder gar der staat. Und da alle menschen vor dem gesetz gleich sind gilt dieses grundgesetz für alle menschen gleichermaßen. Sei es nun triebtäter oder friedlicher familienvater.


    Das sind eben die opfer die wir für den erhalt unseres freiheitlichen rechtstaats samt schutz vor staatlichen eingriffen nun mal bringen müssen. Das manches womöglich subjektiv ungerecht erscheint, aber dennoch dem klaren abstecken der grenzen staatlichen handelns dient.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Kann man sowieso noch 1000 Posts zu schreiben und kommt auf keinen Nenner.
    Fakt ist, ein Amokläufer richtet ein Blutbad an, zum Glück bisher ohne Tote. Er rennt mit Axt und Messer auf einen Polizisten zu, der ihn erschießt. Laut Aussagen war ein Abstand von 4 Armlängen da, etwa 4 Meter also. Bedeutet das der Täter in etwa 0,7 Sekunden Beim Beamten gewesen wäre. Da kommt nun dieses Frettchen um die Ecke und will einen Beinschuss?? Treffe mal einer in dieser kurzen Zeit ein Bein an einem sich bewegenden Objekt. Der Polizist hätte keinen zweiten Versuch gehabt, denn trifft er nicht oder nur so das der Täter weiterlaufen kann, hat er eine Axt im Kopf. Es sagt dir jeder, mache deinen durchgeknallten Gegner kampfunfähig. Das geht nur so wie es passiert ist. Anders wäre es wenn der Angreifer 20 Meter entfernt gewesen wäre.
    Bewusst erschießen ohne große Not geht nicht, aber in so einem Fall zucke ich nicht mal, auch wenn das einige hier wieder auf den 33-45 Plan ruft. Sorry, habe da ein anderes Empfinden. Bin auch anders groß geworden.


    Nichts für ungut, politische und religiöse Diskussionen bringen nur Streit, vor allem virtuelle.

    Die Deutschen haben ihr Schiksal selbst gewählt, jetzt wird ihnen eben das Hälschen durchgeschnitten.

  • Jeder dieser Attentäter weiß, wie die Sache endet. Er will möglichst viel Schaden anrichten um nach einer gewissen Zeit und womöglich noch heroischer Gegenwehr das Licht ausgeknipst zu bekommen.
    Für mich ist das Sterbehilfe seitens der Beamten, mehr nicht. Ja, auch nicht erlaubt, ich weiß...
    Die Frage der Nichtnotwehr stellt sich doch nicht. Oder gibt es Fälle, in denen jemand nach nem Amoklauf mit dem weißen Fähnchen winkt?

  • Vielleicht möchte Frau Künast mit ihrer Position auch einfach nur eine differenzierte Diskussion zu dem Thema unterstützen, damit wir in Deutschland bzw. Europa nicht irgendwann auch solche Zustände wie in den USA und vielen anderen Staaten haben, wo die Polizei erst schießt und dann die Sachlage erörtert und ihr Handeln wertet und begründet?


    Ich empfehle dir mal zu Vergleichen wie viele Personen durch die Polizei in Deutschland und in den USA getötet wurden. Noch besser besser wäre es gewesen du hättest gemacht bevor du schreibst.

  • Kann man sowieso noch 1000 Posts zu schreiben und kommt auf keinen Nenner.
    Fakt ist, ein Amokläufer richtet ein Blutbad an, zum Glück bisher ohne Tote. Er rennt mit Axt und Messer auf einen Polizisten zu, der ihn erschießt. Laut Aussagen war ein Abstand von 4 Armlängen da, etwa 4 Meter also. Bedeutet das der Täter in etwa 0,7 Sekunden Beim Beamten gewesen wäre. Da kommt nun dieses Frettchen um die Ecke und will einen Beinschuss?? Treffe mal einer in dieser kurzen Zeit ein Bein an einem sich bewegenden Objekt. Der Polizist hätte keinen zweiten Versuch gehabt, denn trifft er nicht oder nur so das der Täter weiterlaufen kann, hat er eine Axt im Kopf. Es sagt dir jeder, mache deinen durchgeknallten Gegner kampfunfähig. Das geht nur so wie es passiert ist. Anders wäre es wenn der Angreifer 20 Meter entfernt gewesen wäre.
    Bewusst erschießen ohne große Not geht nicht, aber in so einem Fall zucke ich nicht mal, auch wenn das einige hier wieder auf den 33-45 Plan ruft. Sorry, habe da ein anderes Empfinden. Bin auch anders groß geworden.


    Nichts für ungut, politische und religiöse Diskussionen bringen nur Streit, vor allem virtuelle.

    es würde nicht schaden, beiträge zu lesen.


    NIEMAND hier hat ein mögliches notwehrrecht samt tödlicheb schuss in frage gestellt. Im gegenteil. Ich persönlich bin sogar in situationen solch gewaltigen stresses im zweifel sogar eher auf seiten des polizisten. Wenn es keine zweifel gibt/gab, umso besser.


    Als frau künast dies schrieb war die sachlage eben nicht so klar, wie sie nun erscheint.
    Auch ich hab mich beim ersten lesen gefragt, ob man einen axt-täter zwangsläufig tödlich treffen muss um ihn zu stoppen. Ich kannte aber ebenfalls die situation nicht.


    Wenn es sich nun um eine notwehrlage handelte, erledigt sich diese diskussion von selbst.


    Etwas vollkommen anderes ist es jedoch, wenn hier die tötung von menschen gutgeheißen wird, weil sie ein verbrechen begangen haben. Völlig unabhängig davon, ob es um notwehr ging oder nicht. Wenn Vergewaltigern und mördern das eigene lebensrecht abgesprochen wird, gar noch eine staatliche tötung samt aug um aug, zahn um zahn verlangt wird.


    Wenn seitens des staates über den wert und das recht menschlichen lebens diskutiert wird, dann, ja dann bewegen wir uns durchaus im rahmen einer ideologie die sich im mindesten gegen das GG wendet und sogar Züge einer dunklen ideologie der vergangenheit trägt. Und genau das wurde hier kritisiert und verurteilt. Nicht jedoch eine vermutlich gerechtfertigte notwehrhandlung des polizisten.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

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  • Den Fall Daschner und die Diskussion darum ist mir natürlich bekannt, aber mir ist nicht so recht klar, was der Fall mit meiner Argumentation zutun hat. Ich denke mal, dass Dir etwas Lebenserfahrung fehlt, um Dir vorzustellen, dass man auch für umstrittene Gesetze und Straftaten, bei denen äußerst fraglich ist bzw. von Fachleuten bestritten wird, dass durch die Strafe allgemeine Rechtsgüter geschützt werden.


    Als Beispiel möchte ich Dir zum Beispiel nur mal Inzest nennen. Inzest kann mit einer Freiheitstrafe bestraft werden und abgesehen mal davon, ob es überhaupt richtig ist, den Beischlaf unter "Blutsverwandten" zu verbieten, ist es noch fraglicher, welche allgemeinen Rechtsgüter durch eine Haftstrafe in dem Fall geschützt werden sollen.


    Und was soll dieses Beispiel? Nun, ich will Dir anhand dieses Beispiels nur zeigen, dass es generell fragwürdig ist, ob das, was wir heute als Recht ansehen, auch wirklich recht ist und meine Argumentation gegen Grundrechte anderer Menschen verstößt bzw. Grundrechte durch Haftstrafen zurecht beschränkt werden. Solche Beispiele kann ich Dir viele nennen.


    Übeigens binIch etwas über Deine Argumentation verwundert. Zuerst behauptest Du, dass die Würde bzw. die Menschenrechte unantastbar sind und nun in Deinem zitierten Beitrag wirfst Du mir vor, dass ich ignorieren würde, dass der Staat Einschränkungen vornehmen kann? Du willst mich wohl auf den Arm nehmen? ;--)b Das ist doch genau das, was ich von Anfangan geschrieben habe und zwar, dass die Würde bzw. Menschenrechte eben nicht bei allen Menschen uneingeschränkt gilt bzw. unantastbar ist.


    Mit dem Thema habe ich mich bereits vor vielen Jahren beschäftigen müssen, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass ich aufgrund willkürlicher Gesetze kriminalisiert wurde und man mir damit drohte, mir einen Teil meiner Würde zu beschränken, in dem man mir aufgrund der Rasse meines Hundes srzählen wollte, dass meine Wohnung nicht mehr uneingeschränkt vor unangemeldeten Besuchen durch Ordnungshüter geschützt ist.


    Ich habe die Angelegenheit schließlich zu meinen Gunsten entscheiden können und meine Würde schließlich behalten, aber andere Bürger, deren Hunde über Nacht wegen des Vorfalls in Hamburg zu gefährlichen Hunden erklärt wurden, vor denen die Öffentlichkeit zu schützen ist, müssten es plötzlich hinnehmen, dass sie unangemeldet Besuch von Ordnungsbeamten erhalten haben.


    Die allgemeine Meinung ist natürlich, dass bestimmte Hunderassen generell gefährlich sind und man deshalb zurecht die Grundrechte der Bürger beschneidet, die solche Hunde halten, um die Sicherheit der Allgemenheit zu gewährleisten, aber hierzu gibt es gerade unter Fachleuten unterschiedliche Ansichten, die aber keine Bedeutung bei den Gesetzen finden.


    Es ist eben keineswegs so, dass die Würde aller Menschen unantastbar ist und die Gesetze, die vermeintlich Grundrechte der Allgemeinheit schützen sollen und mit der Begründung die Rechte von Bürgern beschränken, immer unstrittig und damit legitim sind, gerade wenn offensichtlich ist, dass diesen Minderheiten das Fecht verwehrt wird, Gesetze zu verändern.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • auch wenn das einige hier wieder auf den 33-45 Plan ruft


    An diese Zeit denke ich nicht wenn jemand aus Notwehr erschossen wird. An diese Zeit denke ich aber sehr wohl, wenn Menschen die Menschenrechte abgesprochen werden sollen oder Menschen gar als "Untertier" bezeichnet werden.

    Dann gebe du dieser Täterkreatur mal bitte einen Namen. Einen mit denen sich 83.000.000 anfreunden könnten! Vielleicht religiös verwirrter und nicht zurechnungsfähiger Metzger??
    Man Leute, wie kann man indirekt eigentlich alles noch schönreden? Respekt dafür!
    JTM, wie würdest du reagieren wenn deine Frau/Freundin/Mutter die Axt abbekommen hätte und der Täter noch leben würde? "Ich bin ohne Groll. Bestraft ihn, den bösen, aber bitte nach dem gültige Grungesetz?"

    Die Deutschen haben ihr Schiksal selbst gewählt, jetzt wird ihnen eben das Hälschen durchgeschnitten.

  • Wenn seitens des staates über den wert und das recht menschlichen lebens diskutiert wird, dann, ja dann bewegen wir uns durchaus im.rahmen einer ideoligie die sich im.mindesten gegen das GG wendet und sogar Züge einer dunklen ideologie der vergangenheit trägt.


    Vielleicht fehlen mir da Informationen, welches offizielle Sprachrohr unseres Staates hat das Recht auf Leben angezweifelt?

  • Vielleicht möchte Frau Künast mit ihrer Position auch einfach nur eine differenzierte Diskussion zu dem Thema unterstützen, damit wir in Deutschland bzw. Europa nicht irgendwann auch solche Zustände wie in den USA und vielen anderen Staaten haben, wo die Polizei erst schießt und dann die Sachlage erörtert und ihr Handeln wertet und begründet?


    Das glaubst auch nur du. Lass dir mal frühere Äußerungen dieser Frau durch. Da macht sie mehr als einmal Täter zu Opfern und heischt um Verständnis.


    Lies dir bitte mal diesen Schwachsinn Künasts durch:


    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi

  • Menschen, die andere Menschen aus noch niederen Beweggründen als niedere Beweggründe, abschlachten wollen, gestehe ich keine Rechte zu. Bin sonst recht GG-konform, aber hier gibt es null Toleranz.


    Manchmal frage ich mich, was mir mehr Angst macht.
    Eine durchgeknallte Tat eines einzelnen oder die Reaktion auf diese Tat von vielen.

  • OK JTM, ich ergebe mich!
    Der 17-jährige Täter aus dem Regio, ein Mensch, der sich wie ein Monster benommen hat. Besser? Der Mensch der in Nizza einen LKW fuhr, die Menschen die in Paris in ein Konzert gingen. Weiter?
    Du verstehst? Der Nenner wird nie der Gleiche sein. Meinungsfreiheit, steht auch im GG.

    Die Deutschen haben ihr Schiksal selbst gewählt, jetzt wird ihnen eben das Hälschen durchgeschnitten.

  • Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
    Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
    Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.


    Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.