Polizeieinsätze im Fußball


  • Jong, du studierst den Driet doch. Systematische Schwächen können durch strikte/eindeutige Regelungen ausgemerzt werden. Es gibt Beispiele aus dem Zivilrecht, dem Vertragsrecht oder auch dem (wie heisst es nochmal?)-->Verkehrsrecht, die nicht so einfach mit "im Zweifel für den Angeklagten" ausgefochten sind.
    T.Reudoof (S) lässt sich auf einen Handel mit einem alten Bekannten(B) ein, der aufgrund seiner Schufa keine Verträge abschliessen kann und willigt ein, seinen Namen(S) für einen Vertrag zu stellen, dessen Tilgung über das Konto des B läuft. Irgendwann geht B aber die Kohle aus, da er n Riesensortiment Dildos aus der Auflösung eines Beate Uhse-Ladens günstig schiessen kann und beschließt, nun auf dem Dildo-Schwarzmarkt tätigt zu werden. B stellt die Zahlungen ein. Wer ist im Arsch? :D
    H.Eizer fährt mit seinem PKW gerne schnell und hat schon fleißig Klebemärkchen in seinem Sammelheftchen in Flensburg. Sein Kollege F.Lott leiht sich sein Auto und parkt es quer in einem Kreisverkehr auf dem Lastring der verbotenen Stadt, da er spontan zu einer Swingerclub-Party um die Ecke möchte. Wer zahlt die Abschleppkosten, bekommt die Anzeige und sammelt Märkchen?
    B.Allermann parkt seinen Panzer unabgeschlossen neben dem Sandkasten seines Sohnes. Der kleine Nachbarsjunge T.Errorkind kann der Versuchung nicht widerstehen und planiert bei seinen ersten Fahrversuchen die Buxbaumallee des Nachbarn P.Nibel, bevor er den Knopf findet, der Nibels Lodge mit einem Mal pulverisiert. Wer steht bei Nibel in der Kreide?


    Die Beispiele sind natürlich hinkend, aber ich möchte lediglich auf Umstände wie Durchgriffsrecht etc anspielen. Wenn gesetzlich festgeschrieben ist, das derjenige, dem diese wie auch immer geartete Kennzeichnung zugeschrieben ist, primär verantwortlich für den Umgang mit seiner Dienstkleidung ist, wird das verschließbare Waffenfach auf der Wache schnell zu einem verschließbaren Schrank. Man kann das Gesetzespaket so schnüren, das kein Polizist Interesse daran hat, das andere seine gekennzeichnete Kleidung tragen.
    Ich denke, es wird eine Buchstaben-Zahlenkombo, die eine Zuordnung ermöglichen wird und stehe dieser Entwicklung positiv gegenüber. Die Beweispflicht über Aufzeichnungen und Zeugen steht dem Ohnehin gegenüber.

  • Das Merken der Nummer wäre deutlich leichter, wenn beim Versuch ein Foto derselbigen zu machen, nicht der rote Knopf im Polizistenhirn aufleuchten würde. Von null auf aggro geht ganz schnell, wenn DEREN Recht am eigenen Bild verletzt wird ... --;)ir


    Egal, die Kennzeichnung ist ein großer Fortschritt und wird sich hoffentlich bundesweit durchsetzen.

  • Auf jeden Fall der absolut richtige Ansatz, auf dem sich aufbauen lässt. Denn a) überlegt sich ein Beamter jetzt womöglich zweimal, ob er grinsend durch die Gegend knüppelt und sein Spray versprüht und b) ist die Wahrscheinlichkeit ein schwarzes Schaf unter den Beamten wiederzufinden und es dann ggfs. zu identifizieren nun deutlich einfacher! Zumindest in Berlin.


    Ich glaube, dass es nur der Beruhigung derer dienen soll, die seit Ewigkeiten erkennen, dass es oftmals einseitig berichtet wird. Ich wünsche, dass Fred recht behält.


    Mal sehen, wie lange es dauert, bis der erste Geschädigte, der so eine Nummer angibt, gesagt bekommt, er müsse sich leider verguckt haben, weil die Nummer nicht existiert oder der Kollege zur Tatzeit nachweislich 500 km von Berlin entfernt Dienst geleistet habe... :whistling:


    Diese Befürchtung ist auch meine.



    Leider ist es nicht mehr so ganz simpel, wie damals an der UNI. Da standen die Sachverhalte schon fest. Die Rechtspraxis lehrt, dass man eben selbst die Fakten im Zivilrecht beizuschaffen hat. Wenn ich einen Schadenersatzanspruch durchsetzen möchte, dann muss ich die mir günstigen Tatsachen im Regelfall beweisen. Na ja und mit Ausnahme einer weniger Sonderregeln ist es nunmal so, dass Du als Opfer / Kläger das machen musst. Genauso wenn ich Dich verklagen würde, müsste ich Dir auch nachweisen, z.B. das Du mich geschlagen hast. Gelingt das nicht, mein Pech!


    Na ja und im Strafrecht ist es so, dass zwar von Amts wegen ermittelt wird, aber bei Zweifeln geht das dann eben zu Gunsten desjenigen, der angeklagt ist.


    Mal ganz davon ab, dass die gerichtliche Tendenz beim Umgang mit dem was Polizisten sagen weit überwiegend höher und als glaubhafter eingeordnet wird, als das was der Otto-Normal-Bürger zum Besten gibt.


    Ich wünsche mir, dass es der Anfang zum Besseren wird, aber noch habe ich BEGRÜNDETE Zweifel. --;;)




  • "Ich bin nicht schwul, obwohl ich es gerne wäre, bloß um Leute mit Schwulenparanoia zu ärgern."
    (Kurt Cobain)

  • Ich denke, sie fürchten vor allem eins:
    Das die Schläger aus den eigenen Reihen nicht kalkulierbare Kosten durch Zivilklagen verursachen und als Folge dessen dieselbigen aussortiert werden müssten. Diese schrecken aber ab, denn es gibt auch "gefürchtete Einsatzgruppen". Durchaus ein "Stilmittel"...

  • [quote='Fronti',index.php?page=Thread&postID=854208#post854208]Jong, du studierst den Driet doch. Systematische Schwächen können durch strikte/eindeutige Regelungen ausgemerzt werden. Es gibt Beispiele aus dem Zivilrecht, dem Vertragsrecht oder auch dem (wie heisst es nochmal?)-->Verkehrsrecht, die nicht so einfach mit "im Zweifel für den Angeklagten" ausgefochten sind. T.Reudoof (S) lässt sich auf einen Handel mit einem alten Bekannten(B) ein, der aufgrund seiner Schufa keine Verträge abschliessen kann und willigt ein, seinen Namen(S) für einen Vertrag zu stellen, dessen Tilgung über das Konto des B läuft. Irgendwann geht B aber die Kohle aus, da er n Riesensortiment Dildos aus der Auflösung eines Beate Uhse-Ladens günstig schiessen kann und beschließt, nun auf dem Dildo-Schwarzmarkt tätigt zu werden. B stellt die Zahlungen ein. Wer ist im Arsch? H.Eizer fährt mit seinem PKW gerne schnell und hat schon fleißig Klebemärkchen in seinem Sammelheftchen in Flensburg. Sein Kollege F.Lott leiht sich sein Auto und parkt es quer in einem Kreisverkehr auf dem Lastring der verbotenen Stadt, da er spontan zu einer Swingerclub-Party um die Ecke möchte. Wer zahlt die Abschleppkosten, bekommt die Anzeige und sammelt Märkchen? B.Allermann parkt seinen Panzer unabgeschlossen neben dem Sandkasten seines Sohnes. Der kleine Nachbarsjunge T.Errorkind kann der Versuchung nicht widerstehen und planiert bei seinen ersten Fahrversuchen die Buxbaumallee des Nachbarn P.Nibel, bevor er den Knopf findet, der Nibels Lodge mit einem Mal pulverisiert. Wer steht bei Nibel in der Kreide?[/quote] Dieser Sprachstil/Gebrauch ist so genial humorvoll, dass ich ihn schon für die Erstellung eines Fallbeispiels zum staatlichen Examen in meiner Fachrichtung umgesetzt habe. Sehr erfrischend! :thumbsup:

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Ich war vor einigen Jahren in Gladbach, in der selben Situation und durfte zu Fuß zum Stadion laufen. Als ich ankam war dann auch das Meiste vorbei. Bei mir hat sich noch kein Polizist entschuldigt. Naja Schwamm drüber.

    "Ich ziele nicht.
    Wenn ich nicht weiß, wohin der Ball geht, woher soll es dann der Torwart wissen?" (Wayne Rooney)

  • Hut ab und alle Daumen hoch!

    jepp. find ich einen sehr feinen zug von herrn kensbock-rieso, den ich auch bei diskussionrunden immer offen und ehrlich erlebt habe.

  • WDR: Ein Gelsenkirchener Polizist wird in der bundesweiten Kartei "Gewalttäter Sport" geführt. Entsprechende WDR-Recherchen bestätigte das Polizeipräsidium Gelsenkirchen am Donnerstag (06.10.2011). Der Beamte war beim Länderspiel Österreich gegen Deutschland im Juni in Wien aufgefallen. Der Mann soll zusammen mit weiteren 200 Hooligans im Wiener Kneipenviertel randaliert haben.


    Polizist mit Stadionverbot

  • [quote='Don Alfredo',index.php?page=Thread&postID=867064#post867064]Und hier die Gebrauchsanleitung:[/quote]Gleich geht's nach Ikea. ;--)b ;--)j