Alles anzeigenAlles anzeigenIst leider falsch. Mittlerweile hat sich die EU-Kommission zu einem eigenständigen Monster entwickelt, das sehr oft an den Interessen der Bürger und Staaten vorbei entscheidet. Gerade dieses in vielen Punkten überhaupt nicht mehr vorhandene Mitspracherecht war einer der Hauptgründe des Brexits.
Google doch mal. Da findest du zig Urteile, wo es mildernde Umstände gab, die damit begründet wurden, dass der Täter aus einem anderen Kulturkreis kommt und das berücksichtigt werden müsse.
Auszug:
Als die junge Frau ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei, wollte er sie zu einer Abtreibung zwingen, sonst werde sie „den Afghanen in ihm“ kennenlernen. Sie aber wollte das Kind behalten und es auf keinen Fall islamisch erziehen. Das Gericht verurteilte Isa S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Tat 23 Jahre alt, sei aber noch „recht ungefestigt“; außerdem habe er sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“. So begründete der Vorsitzende Richter den Verzicht darauf, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert, auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen.
Dann darfst du rechte Backe aber auch mal die Suchenfunktion bemühen, um schnell herauszufinden, dass auch strafmilderne Umstände gewürdigt werden, wenn der Angeklagte aus Derendorf oder dem Schwarzwald kommt.
Ohne persönliche Angriffe und Beleidigungen geht es bei dir wohl nicht, oder? Armselig!
Aber bestimmt nicht, wenn derjenige gläubiger Christ ist oder kulturelle Gründe, weil derjenige Deutscher ist.