ZitatFür vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben, gilt die Ausnahmeregelung „in der Tat“ ohne zeitliche Befristung, wie MAGS-Sprecherin Charlotte Dymek auf Nachfrage dieser Redaktion am Sonntag bestätigte. Das Gesundheitsministerium habe die Ausnahmeregelungen an die aktuellen RKI-Vorgaben angepasst, erklärte sie
https://www.waz.de/region/rhei…boostert-id234306845.html
Nehme mal an, dass mit Genesenen aber dennoch nur jene gemeint sind, die innerhalb der letzten 6 Monate infiziert waren und nicht vor 15 oder 20. So war es doch bisher immer.
Und hier ist von Impfung nach der Erkrankung die Rede, in der Verordnung aber von davor oder danach.
Lächerlich ...