Vor allem kann man offensichtlich als "Unbeteiligter" in rechtswidriger Weise dort mit seinen Daten gespeichert werden.
Ganz abgesehen von der Durchführung polizeilicher Maßnahmen, wie Gewahrsam und Platzverweis. Da wird ja auch in einem erheblichem Maß gegen Nichtstörer vorgegangen bzw. unverhältnismäßig gegen Störer - was mir sehr wohl bekannt ist.
Aber dafür gibt es wenigstens eine Ermächtigungsgrundlage ...