Und wenn man das mit ein wenig mehr Ablöse umgehen kann/will , warum nicht?
Du willst also sagen, dass Fortuna sich lieber vom abgebenden Verein verarschen und erpressen lassen soll, als auf ihr Recht zu beharren?
Und wenn man das mit ein wenig mehr Ablöse umgehen kann/will , warum nicht?
Du willst also sagen, dass Fortuna sich lieber vom abgebenden Verein verarschen und erpressen lassen soll, als auf ihr Recht zu beharren?
Und wenn man das mit ein wenig mehr Ablöse umgehen kann/will , warum nicht?
Du willst also sagen, dass Fortuna sich lieber vom abgebenden Verein verarschen und erpressen lassen soll, als auf ihr Recht zu beharren?
das wäre allerdings fatal.
Verarschen lassen geht gar nicht!
Fortuna hat überhaupt keine Rechte,da mit dem Verein kein Vertrag besteht.
Klagen müßte der Spieler.
Verarschen lassen war noch nie Fortunas Ding.......
Und wenn man das mit ein wenig mehr Ablöse umgehen kann/will , warum nicht?
Du willst also sagen, dass Fortuna sich lieber vom abgebenden Verein verarschen und erpressen lassen soll, als auf ihr Recht zu beharren?
so wie von Gräfe(s Assi) und den *öllnern beim Trikotwechsel? Wäre doch nix Neues.
Alles anzeigenAber das (unwürdige) Geduldspiel hast du einen Beitrag vorher selber beschrieben (Klageweg und so).
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Und wenn man das mit ein wenig mehr Ablöse umgehen kann/will , warum nicht?
Wäre nicht im Sinne des Papiers, aber im Sinne des Spielers. Muß sich natürlich in Grenzen halten.
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Aber morgen mittag sind wir alle schlauer..........
Sehe ich auch nicht im Sinne des Spielers. Bei so einem Verhalten ist ein Vertrag dann nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.
Fortuna hat überhaupt keine Rechte,da mit dem Verein kein Vertrag besteht.
Klagen müßte der Spieler.
Fortuna hat das Recht, den Spieler zu kaufen wenn dieser über eine Ausstiegsklausel verfügt. Fortuna benötigt dafür ausschliesslich die Zustimmung des Spielers respektive seines Beraters. Somit hat Fortuna sehr wohl ein Recht auf den Spieler wenn dieser sich mit Fortuna einig ist.
Fortuna hat das Recht, den Spieler zu kaufen wenn dieser über eine Ausstiegsklausel verfügt. Fortuna benötigt dafür ausschliesslich die Zustimmung des Spielers respektive seines Beraters. Somit hat Fortuna sehr wohl ein Recht auf den Spieler wenn dieser sich mit Fortuna einig ist.
Du schreibst es doch selber, die Klausel steht im Vertrag des Spielers. Also kann er davon Gebrauch machen und müßte bei Nichteinhaltung des Vereins dagegen klagen.
Fortuna hat das Recht, den Spieler zu kaufen wenn dieser über eine Ausstiegsklausel verfügt. Fortuna benötigt dafür ausschliesslich die Zustimmung des Spielers respektive seines Beraters. Somit hat Fortuna sehr wohl ein Recht auf den Spieler wenn dieser sich mit Fortuna einig ist.
Du schreibst es doch selber, die Klausel steht im Vertrag des Spielers. Also kann er davon Gebrauch machen und müßte bei Nichteinhaltung des Vereins dagegen klagen.
Nein das ist nicht so. Fortuna kann bei der UEFA klagen. Es ist nicht so, dass der Vertrag nur den abgebenden Verein und den Spieler betrifft. Alles läuft über den jeweiligen Nationalverband, also ÖFB und DFL in diesem Fall. Dem übergeordnet ist die UEFA die bei Streitigkeiten dann angerufen werden kann. Der Spieler hat mit den Transfermodalitäten überhaupt nichts am Hut.
Alle Verträge sind bei den betreffenden Nationalverbänden hinterlegt.
Edit: Muss mich korrigieren, FIFA ist zuständig, nicht UEFA.
Herrlich, herrlich, was man hier so zu lesen bekommt...kennt jemand den genauen Wortlaut der Klausel???... nein? ´...
Herrlich, herrlich, was man hier so zu lesen bekommt...kennt jemand den genauen Wortlaut der Klausel???... nein? ´...
Wozu muss man den kennen? Eine Ausstiegsklausel für eine festgeschriebene Ablösesumme liegt hier wohl vor. Was soll man da kennen?
Eine derartige Klausel besagt, egal wie das genau formuliert ist, dass ein Spieler den Verein für 250.000€ Ablösesumme vor Ablauf der Vertragszeit (anders ist das seit Bosman auch gar nicht möglich) verlassen darf. Punkt.
Da hat der abgebende Verein nichts mehr zu melden wenn ein Verein diese Summe zahlen will.
Herrlich, herrlich, was man hier so zu lesen bekommt...kennt jemand den genauen Wortlaut der Klausel???... nein? ´...
Ja
Herrlich, herrlich, was man hier so zu lesen bekommt...kennt jemand den genauen Wortlaut der Klausel???... nein? ´...
Ja
na dann zitiere mal
Also....der Michel hat nen Wirt auf der Alm...der hat ne Schwester----und die hat ne Schulkammeradin,die mit dem Bruder vom Schwager des.........(Geheimnis)
Schippschwager verbändelt ist.....
Und die hat gesagt,das ihr Kollege nen Bekannten hat,der gesagt hat.....................................................
Andy
Herrlich, herrlich, was man hier so zu lesen bekommt...kennt jemand den genauen Wortlaut der Klausel???... nein? ´...
Wozu muss man den kennen? Eine Ausstiegsklausel für eine festgeschriebene Ablösesumme liegt hier wohl vor. Was soll man da kennen?
Eine derartige Klausel besagt, egal wie das genau formuliert ist, dass ein Spieler den Verein für 250.000€ Ablösesumme vor Ablauf der Vertragszeit (anders ist das seit Bosman auch gar nicht möglich) verlassen darf. Punkt.
Da hat der abgebende Verein nichts mehr zu melden wenn ein Verein diese Summe zahlen will.
Wäre ja schön, wenn es so ist. Man kann nun mal vieles formulieren. Was bringt es, darüber zu spekulieren.
Wozu muss man den kennen? Eine Ausstiegsklausel für eine festgeschriebene Ablösesumme liegt hier wohl vor. Was soll man da kennen?
Eine derartige Klausel besagt, egal wie das genau formuliert ist, dass ein Spieler den Verein für 250.000€ Ablösesumme vor Ablauf der Vertragszeit (anders ist das seit Bosman auch gar nicht möglich) verlassen darf. Punkt.
Da hat der abgebende Verein nichts mehr zu melden wenn ein Verein diese Summe zahlen will.
Wäre ja schön, wenn es so ist. Man kann nun mal vieles formulieren. Was bringt es, darüber zu spekulieren.
Naja Liendls Berater himself hat das so öffentlich kommuniziert.
Fortuna hat überhaupt keine Rechte,da mit dem Verein kein Vertrag besteht.
Klagen müßte der Spieler.
Fortuna hat das Recht, den Spieler zu kaufen wenn dieser über eine Ausstiegsklausel verfügt. Fortuna benötigt dafür ausschliesslich die Zustimmung des Spielers respektive seines Beraters. Somit hat Fortuna sehr wohl ein Recht auf den Spieler wenn dieser sich mit Fortuna einig ist.
Man kann aber nur jemanden verklagen,mit dem man auch ein Vertragsverhältnis hat. In diesem Fall müßte der Spieler auf Freigabe klagen klagen.
Fortuna hat das Recht, den Spieler zu kaufen wenn dieser über eine Ausstiegsklausel verfügt. Fortuna benötigt dafür ausschliesslich die Zustimmung des Spielers respektive seines Beraters. Somit hat Fortuna sehr wohl ein Recht auf den Spieler wenn dieser sich mit Fortuna einig ist.
Man kann aber nur jemanden verklagen,mit dem man auch ein Vertragsverhältnis hat. In diesem Fall müßte der Spieler auf Freigabe klagen klagen.
Ist immer noch falsch, da Vertragsverhältnisse auch mit der FIFA bestehen und die maßgeblich sind.
Wenn die Sache nicht bis Freitag mittag klar ist (d.h. er steht auf der Transferliste) , kommt er jetzt nicht zu Fortuna.
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Ich denke nicht, daß Fortuna es auf eine Klage (von wem gegen wen auch immer) ankommen lassen wird.
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So einen Fall (zwar anders gelagert, aber mit unklarer Vertragssituation) gab es doch erst im Sommer mit Bokila.