Das Verwendungsverbot gilt nicht, soweit das Verwenden von offenem Feuer,
brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen in der Art der
Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat. 4 Die Verwendung pyrotechnischer
Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden.
Na siehste! Wo kann Pyro begründeter sein, als im Fußball? Hat schließlich eine lange Tradition. Stell einen freiwilligen Feuerwehrmann in den 42er, Pejo lässt sich noch auf Sprengstoffrecht zertifizieren und schon sind wir alle glücklich...