Alles anzeigenDas 2x2 des menschlichen Zusammenlebens ist ein funktionierendes und faires Rechtssystem. Das wird doch vom DFB gnadenlos unterlaufen. Wenn solche Strafen auf Pyro stehen, was müsste dann ein Herr Hopp nach der n a c h w e i s l i c h e n Körperverletzung an tausenden Menschen bezahlen, welche von zahlreichen Videos dkumentiert wurden ?? 10.000.000 € ?
Der DFB setzt seine Strafen, von außen betrachtet, einfach nur willkürlich und diese stehen in keinem Verhältnis. Die Strafe für zündeln, egal ob jemand verletzt wird oder nicht, kann kein normaler Privatmensch jemals tragen. Solange sich das nicht ändert wird sich die von dir angesprochene Sache auch niemals ändern und da habe ich vollstes Verständnis für, auch wenn ich selber keine Pyro einsetze.
Das u.a. ist doch die eigentliche Krux. Hier wird von den Behörden eine Rechtsprechung außerhalb unserer allgemeinen Ordnung geduldet.
Es ist inzwischen doch jedem klar, dass sich die Höhe der vom DFB und den Verbänden ausgesprochenen Geldstrafen nach der Wirtschaftskraft der betroffenen Vereine richtet. Daher auch die gefühlten Ungerechtigkeiten in Vergleichen (z.B. Rostock vs. anderen Clubs).
Aus diesem Grund gibt es auch keinen Bußgeldkatalog. In Stuttgart zahlt man für dasselbe Vergehen eben ein Vielfaches wie z.B. in Wuppertal.
Da mag vielen jetzt einfach mal völlig egal sein. Interessant wird es aber dann, wenn z.B. ein Zündler erwischt und auf Schadenersatz verklagt wird. In Wuppertal kostet das (fiktiv) 500 € und in Stuttgart 6.000 €. Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Wenn Pyro Artikel vom DFB nur aufgrund der Gefährdung für das Umfeld verboten sind, dann müsste auch die Strafe für Vergehen gegen dieses Verbot gleich hoch sein. Es ist doch nicht einzusehen, dass das Gefährdungspotential in der Regionalliga geringer ist als das in der Bundesliga.
Für Vergleichsfetischisten sollte das plausibel sein. Jemand, der in der Stadt mit Tempo 70 unterwegs ist und geblitzt wird, zahlt schließlich dasselbe, unabhängig vom Fahrzeugtyp oder finanzieller Situation.
Aus meiner Sicht ist das auch ein wesentlicher Punkt, weshalb der DFB an einer Ergreifung der Zündler überhaupt nicht interessiert ist. Sobald eine Privatperson gegen den DFB klagt, ist dieses Bestrafungssystem hinfällig. Da sich die Vereine jedoch, mit den Lizenzierungsbestimmungen, der DFB Gerichtsbarkeit unterworfen haben, sind meine Gedanken einfach nur Fiktion. Die Geldstrafen sind für die Vereine eben nicht schmerzhaft genug, um wirklich dagegen vorzugehen.
Ich wünsche mir einen Bußgeldkatalog (analog der Straßenverkehrsordnung), in dem klar geregelt ist, was das zünden einer Kerze, ohne Verletzte und Kläger kostet.
Somit könnten die Vereine ihre vom DFB auferlegten Strafen auch nicht mehr gegen Privatpersonen in vollem Umfang geltend machen.
Evtl. kann ein anwesender Jurist etwas zu meinen "Spinnereien" ausführen.
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Als Laie (nicht als Jurist): Daumen hoch
edit: ...für beide Beiträge!!!