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Zitat von »Werner«
Zitat von »F95-Dirk«
2. Es gibt im Strafrecht keinen "virtuellen" Hausfriedensbruch. Das Urteil des LG München I stammt aus einem Zivilverfahren. Dass der Betreiber zivilrechtlich ein virtuelles Hausrecht ausüben darf, ist unstreitig und für die Betreiber aber auch nicht das Problem.
Der Begriff des "virtuellen Hausrechts" ist kein juristischer Terminus, wurde aber in der öffentlichen Diskussion immer wieder verwendet und gibt die Situation m.E. treffend wieder. Wenn sich bei mir im Forum jemand anmeldet, den ich zuvor bereits gesperrt habe, bekommt er Post von meinem Anwalt, schneller als ihm lieb ist. Das ist natürlich eine zivilrechtliche Geschichte, aber für den Betroffenen ist sie nicht weniger unangenehm.
Na, wenn Du in diesen Fällen Deinen Anwalt einschaltest, wirst Du regelmäßig den Spaß haben, ihn selbst bezahlen zu dürfen.
Wollt ich auch grad sagen wenn man die User nich grad Persöhnlich kennt denn an die adresse hinter einer IP kommt man nich so einfach