Polizeieinsätze im Fußball

  • Dann gebe du dieser Täterkreatur mal bitte einen Namen.


    Diese Täterkreatur hat eine Bezeichnung die allerdings nicht von mir stammt und diese Bezeichnung lautet "Mensch". Und in einer Welt in der es denkbar ist, einem Menschen das Menschsein abzuerkennen möchte ich ganz sicher nicht leben.


    Wenn jemand aus religiösem Wahn 84 Menschen umbringt, kann man den nun wirklich nicht mehr als Mensch bezeichnen, sondern bestenfalls als Arschloch. Und das gilt auch für die ganzen westlichen Politiker, die mit ihrem Befehlen am Menschenrecht vorbei Menschen töten, wie etwa, um nur ein Beispiel zu nennen, Bush sr. beim Highway of Death im ersten Irakkrieg.


    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi

  • Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
    Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
    Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.


    Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.

    Zu guter Letzt:
    Zum 1. fett kursiv: So wie die angeblichen Putschler in der Türkei, die totgetreten und teils auch geköpft wurden?
    Zum 2. fett kursiv: Konstantin kommt gerade in die 9. Klasse, sehr überheblich dieser Satz.

    Die Deutschen haben ihr Schiksal selbst gewählt, jetzt wird ihnen eben das Hälschen durchgeschnitten.

  • Fortuna Power : Den persönlichen Hass der Betroffenen auf so ein Arschloch kann ich verstehen u d nachvollziehen. Ich würde als Betrockener genau so reagieren.


    Aber der Staat muss anders reagieren und handeln. Und auch wir sollten selbst so einem Drecksack nicht das Menschsein absprechen, da wir uns sonst mit seinen Ansichten und seinem Verhalten auf eine Stufe stellen. Handeln wir genauso, haben die Terroristen oder sonstigen Bösewichte gewonnen. Ich will das nicht.


    Wir können gerne über Höhe und Art der Strafe diskutieren. Und ja, wenn es nicht anders geht, muss der Staat auch außerhalb des individuellen Notwehrrechtes (über das wird nämlich im Fall Würzburg diskutiert) das Recht haben, einen Menschen zu töten (gemeint ist hier der finale Rettungsschuss, der eben nicht der im StGB genannte Notwehr/Nothilfe entspricvt).
    Bevor hier jemand über mich herfällt, es geht nicht um Killerkommandos sondern um die gezielte Tötung in einem konkreten Fall um z. B. den Täter an der Zündung einer Bombe zu hindern und keine andere Möglichkeit besteht, ihn dVon abzuhalten. Wir betreten also das Minenfeld des Verwaltungsrechts.

  • Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
    Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
    Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.


    Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.

    Zu guter Letzt:
    Zum 1. fett kursiv: So wie die angeblichen Putschler in der Türkei, die totgetreten und teils auch geköpft wurden?
    Zum 2. fett kursiv: Konstantin kommt gerade in die 9. Klasse, sehr überheblich dieser Satz.


    zu 1: Ich kenne das türkische Recht nicht. Aber das GG der Bundesrepublik gilt nicht für die türkischen Behörden für ihr Handeln in der Türkei.
    Zu 2: Nicht überheblich sondern Fakt. Die ungefähr ersten 20 Artikel des GG werden bzw. wurden zumindest grob in der 10. Klasse besprochen. Konstantin hat es vielleicht verdrängt oder geschwänzt.......oder immer noch nicht verstanden. Vielleicht sollte er mal auf sach- und fachkundige Foristen hören.

  • Na dann soll es so sein.
    Die Würde des Menschen ist unantastbar, wird auch hier so von einigen straight verteidigt, ohne die minimalste Abweichung.
    Wäre das doch immer so.
    Was aber sonst so verweigert, ignoriert, zweiseitig bewertet wird blenden wir mal aus. Ganz so wie es die Lehre der Prinzen und Prinzessinen ab der Kita seit geraumer Zeit lehrt.
    Ab auf die Stille Treppe, Kay-Uwe hat "Doof" gesagt.
    Definitiv ein Generationsproblem..............

    Die Deutschen haben ihr Schiksal selbst gewählt, jetzt wird ihnen eben das Hälschen durchgeschnitten.

  • Konstantin : Menschenwürde ist EIN Menschenrecht. Sie ist das einzige Menschenrecht, dass durch staatliches Handeln nicht eingeschränkt werden darf.
    Dein Recht auf Besitz eines bestimmten Hundes oder Dein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung können kraft anderer Gesetze eingeschränkt werden. DEine Menschenwürde ist davon gar nicht betroffen. Du magst das anders empfinden, aber das ist nicht Problem des Staates.
    Und was Fachleute sagen, muss den Gesetzgeber nicht interessieren.


    Was Fortunanovesia und ich Dir versuchen zu erklären, ist normalerweise Stoff der 10. Klasse.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du da das eine oder andere in der 10. Klasse nicht richtig verstanden hast.


    Abgesehen mal davon, dass die Würde des Menschen nicht klar definiert ist, weil und weshalb einzelne Fälle vor dem Verfassungsgericht immer wieder individuell betrachtet werden müssen, beinhaltet die Würde des Menschen natürlich auch den Schutz seiner Menschenrechte. Etwas anderes zu behaupten ist absolut absurd.


    Die Unversehrtheit der Wohnung zum Beispiel ist natürlich ein Menschenrecht und die Verletzung dieses Rechtes verletzt natürlich auch die Würde des Menschen. Wenn wir darüber ernsthaft diskutieren wollen, ist das tatsächlich verschwendete Zeit. Um das zu verstehen muss man kein Jura studiert haben. Warum und wieso es möglich ist, dass sich Menschen unter bestimmten Umständen eben doch nicht dagegen wehren können, dass ihre Menschenrechte und ihre Würde verletzt werden, ergibt sich ganz einfach aus der Tatsache, dass der Staat nicht nur meine Menschenrechte zu schützen hat und meine Würde zu achten hat, sondern auch die anderer Menschen, die durch mein Handeln gefährdet sind.


    Eigentlich sollte auch diese Erklärung nicht ausreichen, weil nach dem Grundgesetz die Rechte Einzelner genauso viel Wert sein sollten, wie die Rechte vieler Menschen, aber hierfür hat man Gesetze geschaffen, die das Grundgesetz aufweichen.


    Dass das Recht auf sexuelle Entfaltung natürlich ein universelles Menschenrecht ist und die Verletzung dieses Rechtes die Würde des Menschen verletzt, ist eigentlich auch klar, oder? Und in dem von mir genannten Beispiel der Inzest habe ich ja versucht zu erklären, dass er da im Grunde keinen Grund geben kann, Inzest mit Haftstrafen zu bestrafen, da die Rechte anderer Menschen durch das Handeln nicht beeinträchtigt werden. Aber darauf geht ihr ja nicht ein.


    Dass Freiheit ein Menschenrecht ist und die Verletzung dieses Rechts die Würde eines Menschen verletzt, kann man ernsthaft auch nicht in Zweifel ziehen. Das ist ja lächerlich. Dass der Staat zu Recht oder zu Unrecht durch Gesetze die Macht hat, diese zu verletzen, ist eine andere Diskussion. Tatsache ist aber, dass es dem Staat erlaubt ist, dem Menschen seine Würde dahingehend vorübergehend zu nehmen, in dem er ihm das Menschenrecht einschränkt, sich frei bewegen und handeln zu dürfen.


    Ich kann ernsthaft nur hoffen, dass so junge Leute wie ihr nicht ernsthaft glauben, dass die Würde des Menschen nicht dadurch beeinträchtigt ist, wenn der Staat oder Dritte nach Lust und Laune deine Wohnung betreten darf oder einem vorschreiben darf, mit wem man Sex haben darf, solange man damit die Rechte anderer nicht beschädigt oder beeinträchtigt.


    Wenn hier nichts Schlaues mehr zum Thema kommt, gebe ich auch freiwillig auf. Das ist ja auch ansonsten unwürdig ;)

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Übrigens denke ich schon, dass es den Staat zur Gestaltung gerechter und angemessener Gesetze interessieren sollte und interessieren muss, was Fachleute sagen, denn ich bin als Bürger kein willenloses Objekt des Staates, sondern habe das Menschenrecht beim Prozess mitzuwirken und darauf Einfluss zu nehmen, weil es mich als Mensch betrifft.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki


  • Hat der Polizist einfach nur so auf dieses Wesen geschossen oder hat er aus Notwehr gehandelt und somit schlimmeres (sein und andere Leben gerettet) verhindert? Was hat der Polizist schlimmes getan? Nichts!

  • Wenn du nur glücklich bist, wenn dieser Spinner tot ist, dann stimmt was nicht mit dir. Indem du hasst, erlaubst du anderen Menschen, über dein Befinden zu bestimmen. Willst du das?


    Hass ist eines der stärksten Gefühle überhaupt. Was investierst du Gefühle in Leute, die es überhaupt nicht wert sind?


    Ich hasse diese Vögel nicht. Hass ist ein Gefühl. Liebe ebenfalls. Aus Liebe wird leider oftmals Hass. Ich hab für den Täter nichts bzw vorher übrig gehabt. Verachtung trifft es da eher...

  • Was hat der Polizist schlimmes getan? Nichts!


    Er hat einen Menschen getötet. Dass das hier ausdrücklich als nichts schlimmes bezeichnet wird, lässt mich über manche Leute nur noch den Kopf schütteln.
    Unter welchen Umständen auch immer, einen Menschen zu töten oder töten zu müssen ist schlimm, sehr schlimm sogar.

  • Was hat der Polizist schlimmes getan? Nichts!


    Er hat einen Menschen getötet. Dass das hier ausdrücklich als nichts schlimmes bezeichnet wird, lässt mich über manche Leute nur noch den Kopf schütteln.
    Unter welchen Umständen auch immer, einen Menschen zu töten oder töten zu müssen ist schlimm, sehr schlimm sogar.


    Hättest du das auch bei Hitler gesagt?

    "Der größte Feind des Wissens ist nicht das Nichtwissen, sondern das Halbwissen." Enrico Fermi

  • Guck dir Artikel 1-19 im Grundgesetz an.
    Die Menschenwürde wird in Artikel 1 behandelt.
    Wirf nicht ständig alle Menschlichen Grundrechte (Art 1-19) durcheinander, sondern differenziere mal.


    Ach so, es geht hier also nicht darum, was wir selber für ne Meinung davon haben, wie das Grundgesetz in der Praxis eingehalten wird, sondern allein darum, was da im Grundgesetz steht? Ok, dann gebe ich Dir recht, dass da steht, die Würde des Menschen wäre unantastbar. Dann wird das wohl auch so sein, schätze ich mal und die im Mittelmeer Ertrinkenden sterben menschenwürdig? Scheint wohl so zu sein, wenn das da so steht.


    Dann muss ich mich also als Veganer auch nicht darüber aufregen, dass das Häckseln von Kücken eine unnötige Tierquälerei ist, weil im Tierschutzgesetz steht, dass das unnötige Quälen, auch von Nutztieren in Deutschland verboten ist und eine Straftat darstellt? Dann bin ich ja beruhigt und kann mein Kopf ausschalten und feststellen, dass Tiere in Deutschland nicht gequält werden dürfen.


    Nein, lasst mal lieber. Was im Grundgesetz steht und dort behauptet wird, kann jeder nachlesen und nachplappern. Wie war wohl nicht bewusst, dass wir auf diesem Niveau hier diskutieren. Pardon.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki