Aber bei Spiegel Online steht auch:
ZitatDas Arbeitsgericht veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung zu seinem Urteil und berief sich dabei auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt", sagte Gerichtssprecherin Ruth Lippa.
Das wird dann halt das Argument in Zukunft sein.
Die Urteilsbegründung ist doch beinahe schon lächerlich.
Die Richterin kann im Alter eines Berufssportlers (in diesem Fall 34 Jahre) keinen Sachgrund erkennen?
Ist ja auch hinlänglich bekannt, dass Fußballer im Allgemeinen bis zum 65. Lebensjahr ihrem Beruf nachgehen können.