Das Transfergebaren im Profifußball

  • Aber bei Spiegel Online steht auch:


    Zitat

    Das Arbeitsgericht veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung zu seinem Urteil und berief sich dabei auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt", sagte Gerichtssprecherin Ruth Lippa.


    Das wird dann halt das Argument in Zukunft sein.


    Die Urteilsbegründung ist doch beinahe schon lächerlich.
    Die Richterin kann im Alter eines Berufssportlers (in diesem Fall 34 Jahre) keinen Sachgrund erkennen?


    Ist ja auch hinlänglich bekannt, dass Fußballer im Allgemeinen bis zum 65. Lebensjahr ihrem Beruf nachgehen können.

    "Die Schwierigkeit ist nicht neue Ideen zu finden, sondern den alten zu entkommen" - John Maynard Keynes

  • Aber bei Spiegel Online steht auch:


    Zitat

    Das Arbeitsgericht veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung zu seinem Urteil und berief sich dabei auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt", sagte Gerichtssprecherin Ruth Lippa.


    Das wird dann halt das Argument in Zukunft sein.

    So einfach ist das aber dennoch nicht. Die möglichen sachlichen Gründe sind in § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aufgeführt.
    Die hier aufgelisteten Gründe lassen sich m.E. nicht oder kaum auf Profifußßballer anwenden. Wenn das Urteil auch in den nächsten Instanzen Bestand haben sollte, dann werden zukünftig entweder Verträge mit einer Laufzeit von maximal 2 Jahren oder sogenannte Rentenverträge abgeschlossen. Es wird interessant sein, die zukünftige Entwicklung zu verfolgen.

  • Gehört hier vielleicht nicht hin, daher bitte ggf. in den richtigen Thread verschieben:


    Heinz Müller hat gegen Mainz05 ein arbeitsgerichtliches Verfahren gewonnen.



    Er hat gegen die Befristung seines Arbeitsvertrags geklagt. Das Gericht hat entschieden, dass die Befristung unwirksam war und ein unbefristeter Arbeitsvertrag besteht. Mainz05 hat Berufung eingelegt. Wenn das Urteil Bestand hätte, wird das die Transferwelt nachhaltig verändern, da die Vereine sogut wie keine zeitlich befristeten Verträge mit Spielern mehr abschließen können.


  • Heisst das, zweijahresverträge sind rechtens, alles darüber wäre dann nur noch "unbefristet" ?


    Nunja, ein unbefristeter Arbeitsvertrag bindet den Arbeitnehmer ja nicht zwangsweise für den Rest seines Lebens an seinen Arbeitgeber. Vielmehr sehe ich in diesem Urteil das Ende der Transfererlöse.
    Angenommen Gladbach würde gerne Benshop verpflichten und könnte ihm das fünffache an Gehalt zahlen. Dann kündigt Benshop seinen Arbeitsvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist zum Saisonende und ist somit faktisch vereinslos. Also nix mehr mit Transfereinnahmen.

    Ceterum censeo Coloniam esse delendam.

  • Gut für Vereine die jetzt schon Geld wie heute haben, und gut für die Profis, da die gesparte Transfersumme für noch utopischere Gehälter genutzt werden kann.


    Möglicherweise befinde ich mich mit meinem Gedankengang aber auch völlig auf dem Holzweg.

    Ceterum censeo Coloniam esse delendam.

  • Gut für Vereine die jetzt schon Geld wie heute haben, und gut für die Profis, da die gesparte Transfersumme für noch utopischere Gehälter genutzt werden kann.


    Möglicherweise befinde ich mich mit meinem Gedankengang aber auch völlig auf dem Holzweg.

    Das ist wirklich alles schwer zu sagen. Erst einmal wird die ganze Sache nur problematisch - z.B. bei einem von einer Seite gewünschten vorzeitigen Ausstieg aus einem Vertrag -, wenn die Vertragspartner sich nicht einig sind. Sind sie sich dagegen einig, und die Tendenz zur Einigung auf Vereinsseite kann mit einer hohen Ablösesumme versüßt werden, dann besteht auch kein Problem. Schwierig wird es bei Spielern mit unbefristeten Verträgen, die der Verein loswerden will, die aber keinen neuen Verein finden. Ich hoffe nicht, dass dann das Hoffenheimer-Modell (Trainingsgruppe II) zieht und so die Spieler m.E. mit unlauteren Mitteln zu einer einseitigen Auflösung des Vertrags gezwungen werden. Man(n) kann dies übrigens auch "bankdrückend" aussitzen: siehe Tim Wiese.

  • Als Arbeitnehmer muss ich doch theoretisch nur die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. (Obwohl, müsste das nicht aktuell auch schon so sein? ?( ) Möglicherweise müssen bald tatsächlich ordentlich Abfindungen gezahlt werden. Bei Trainern ist das ja schon Gang und Gäbe .

    Ceterum censeo Coloniam esse delendam.

  • Dieses Urteil könnte unter Umständen gewaltige Auswirkungen auf die Vertragssituation im Profifussball haben:




    Ich als absoluter juristischer Laie muss sagen, dass ich das Urteil nicht 100%ig nachvollziehen kann. Die Intention der Einschränkung befristeter Arbeitsverträge war doch wohl eher der Schutz von Arbeitnehmern vor dauerhaft prekären Arbeitsverhältnissen und einer steten ungewissen Lebenssituation. Inwieweit Fussballprofis mit Gehältern im absoluten Spitzenbereich dieses Schutzes bedürfen, erscheint mir zweifelhaft. Insbesondere da ja auch gerne viele Profis ihre eigenen (Langfrist-)Verträge nicht für so verpflichtend halten, wenn woanders das grosse Geld winkt. Aber wie gesagt, meine absolute Laienmeinung.


    So oder so, das könnte noch spannend werden.

  • Fußballer also mit unbefristeten Verträgen. Wie erklärt man das eigentlich den Arbeitnehmern,die 2-3x ne Befristung für ein Jahr bekommen? Oder Zeitarbeitern?


    Jetzt hab ich als Fußballer bei Club A wenig Spiele gemacht,sitze meist auf der Bank. Da denk ich mir: Ok.Kündige ich und geh zum nächsten Club. Planung für die Vereine = Null. Anstatt versuchen sich durchzusetzen und es dem Trainer zu zeigen,wird der Fußballer flüchten. Scheiß Urteil! Nur meine Meinung.

  • Als Arbeitnehmer muss ich doch theoretisch nur die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. (Obwohl, müsste das nicht aktuell auch schon so sein? ?( ) Möglicherweise müssen bald tatsächlich ordentlich Abfindungen gezahlt werden. Bei Trainern ist das ja schon Gang und Gäbe .

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Die gesetztliche setzt dabei eine Untergrenze. Die arbeitsvertraglich von der gesetzlichen abweichende darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen - die Frist bei Kündigung durch AN darf nicht länger sein als die Frist für Kündigung durch AG.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Weil keine leitenden Angestellten sind, fallen werden sie wie 'normale' Arbeitnehmer behandelt. Einer Meinung nach müssten sie eher in die Rubrik (Achtung: kein Scherz !!!) 'Künstler' (ähnlich wie Schauspieler) eingeordnet werden.


    Wo wir gerade bei 'normalen' Arbeitnehmern sind, hat unser Verein eigentlich einen Betriebsrat ?

    The Hammer Of The Gods


    Fortuna Düsseldorf - erster ehemaliger Erstligist, dem aus der 4.Liga das Comeback gelang !!!

  • Als Arbeitnehmer muss ich doch theoretisch nur die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. (Obwohl, müsste das nicht aktuell auch schon so sein? ?( ) Möglicherweise müssen bald tatsächlich ordentlich Abfindungen gezahlt werden. Bei Trainern ist das ja schon Gang und Gäbe .

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Die gesetztliche setzt dabei eine Untergrenze. Die arbeitsvertraglich von der gesetzlichen abweichende darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen - die Frist bei Kündigung durch AN darf nicht länger sein als die Frist für Kündigung durch AG.


    Das ist natürlich richtig. Ich wusste doch ich hab irgendwo nen Denkfehler.

    Ceterum censeo Coloniam esse delendam.

  • Die Intention der Einschränkung befristeter Arbeitsverträge war doch wohl eher der Schutz von Arbeitnehmern vor dauerhaft prekären Arbeitsverhältnissen und einer steten ungewissen Lebenssituation


    Diese Intention wird mal wieder durch die Arbeitgeber umgangen und nützt am Ende des Tages nichts wenn sich auch nur ein wenig clever angestellt wird. Die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen geht mit einem Katalog von 5-6 Gründen doch recht einfach. Siehe dazu z.B. der Fall einer Angestellten der Post. Der Dame wurde in 18 Jahren zig mal verlängert.


    Der Begründung der kurzen Arbeitsfähigkeit als Profisportler stelle ich mal die verkürzte Arbeitszeit von z.B. Fluglotsen, Piloten, Soldaten entgegen. Auch diese Berufsgruppen müssen ja bei einem Urteil beachtet werden. Man kann jetzt nicht nur den Sportler rauspicken. Spannend ist das ganze allemal, das geht eh bis vor den EuGH.

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Die gesetztliche setzt dabei eine Untergrenze. Die arbeitsvertraglich von der gesetzlichen abweichende darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen - die Frist bei Kündigung durch AN darf nicht länger sein als die Frist für Kündigung durch AG.


    Das ist natürlich richtig. Ich wusste doch ich hab irgendwo nen Denkfehler.


    Ausnahme bildet hier die Probezeit, die immer mindestens 6 Monate beträgt, scheissegal was im Vertrag steht. Hier gibt es selbst unter Anwälten die Fehlannahme es gelte das was im Vertrage steht. Aber im Gesetz steht ganz klar 6 monate drin und das steht in der Hirarchie über einem Vertrag.
    Das wäre für Fortuna schon ein paar Mal gut gewesen, da wäre man z.B Qenia oder Voronin noch im Dezember losgeworden :-)

  • Weil keine leitenden Angestellten sind, fallen werden sie wie 'normale' Arbeitnehmer behandelt. Einer Meinung nach müssten sie eher in die Rubrik (Achtung: kein Scherz !!!) 'Künstler' (ähnlich wie Schauspieler) eingeordnet werden.

    Werden sie doch! Habe ich zumindest bei einigen Berichten über das Camp der arbeitslosen Fußballer in Duisburg so vernommen...

  • Weil keine leitenden Angestellten sind, fallen werden sie wie 'normale' Arbeitnehmer behandelt. Einer Meinung nach müssten sie eher in die Rubrik (Achtung: kein Scherz !!!) 'Künstler' (ähnlich wie Schauspieler) eingeordnet werden.

    Werden sie doch! Habe ich zumindest bei einigen Berichten über das Camp der arbeitslosen Fußballer in Duisburg so vernommen...

    Bein Eishockey, mit seiner damals langen Sommerpause, war dies so, dass die Spieler arbeitsrechtlich so behandelt wurde wie saisonales Gastgewerbe.


    Na, vielleicht klärt uns der transparente Verein irgendwann mal uaf (.z.B. nach einer Anfrage auf'r JMV)

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