Ersteres könnte man so umbenennen, aber bzgl. Der Verschiebung gibt es auch einige Mitglieder die hier nicht als solche registriert sind und da es sich dort nicht zwingend um sensible Daten/Infos/Hintergründe handelt sehe ich für eine Verschiebung keine zwingende Notwendigkeit.
Wie ist das eigentlich: wenn ich in Jahr 1 Mitglied bin und die awdk beantrage - kann ich dann in Jahr zwei ohne meine Mitgliedschaft verlängert zu haben, bzw. Mit Kündigung dieser, trotzdem die awdk verlängern?
Wenn das ginge wäre man awdk-Inhaber ohne Mitglied zu sein
Also auf dem Fax-Formular musste ich meine Mitgliedsnummer angeben, insofern nein, du musst jedes Jahr aufs neue die Mitgliedschaft bestätigen in Form der MG-Nummer.