Im Spiel gegen Braunschweig hätte ich mich gefreut, wenn es den Videobeweis gegeben hätte. Da konnte das menschliche Auge klar erkennen, daß Bebou nicht im Abseits stand. Es muß ja nicht immer auf Zentimeterentscheidungen hinauslaufen.
klassischer Fall von Missverständnis meiner Anmerkung......genau für den Fall Braunschweig wäre der Videobeweis erforderlich, aber nicht für vom menschlichen Auge nicht mehr wahrnehmbare Zentimeter
Da hast du recht, klassisches Mißverständnis.