SO!
Ich will das jetzt klarstellen.
Die Mail des Direktors zum positiven Befund war in Ordnung und notwendig!
Die Mail des Direktors zum sofortigen Unterrichtsausfall der Klasse war in Ordnung und notwendig!
Die Mail des Direktors an alle Eltern mit CC statt BCC ist bereits grenzwertig!
Die Mail des Direktors mit Nennung des Klarnamens der Infizierten ist nach DSGVO absolut verboten; auch das Seuchenschutzgesetz verbietet die Nennung eindeutig! Patientendaten sind uneingeschränkt vertraulich.
Diese Mail mit Nennung des Klarnamens ist von uns ans die entsprechende Schulbehörde mit einer Beschwerde weitergeleitet.
Daraufhin! hat der Direktor - unter Auslassung von uns in CC - alle Eltern, auch die der nicht betroffenen Nachbarklassen, informiert, dass wir ihn angezeigt hätten; diese Mail haben wir über befreundetete Umwege erhalten.
Auch diese Mail wurde von uns selbstverständlich ans Schulamt weitergegeben.
Auf die Mail des Direktors riefen uns Eltern an und beschimpften uns zT aufs Übelste; nicht wegen des Virus´, sondern weil "wir schuld seien dass schon wieder die Schule ausfalle".
Jetzt besser?!
Konstantin
myfreexp
Ihr könnt euch winden wie ihr wollt -- es ist schlicht VERBOTEN und durch nichts, absolut nichts, zu "rechtfertigen", dass der Klarname einer Infizierten, zumal Kind, öffentlich genannt wird und das Kind somit öffentlich gebrandmarkt wird. Und es sind nicht die Scheiss Helikopter Eltern die den ursächlichen Fehler machen, sondern der Täter war der Direktor!
Und dies ist nunmehr das absolut letzte Post zu diesem Thema!
Und übrigens - ob ich meine Posts lösche oder nicht hat Dir egal zu sein, danke.