Mir geht's jetzt erstmal nur um die rein rechtliche Frage, ob die DSGVO (denn damit wird ja argumentiert) überhaupt die passende und zutreffende Rechtsgrundlage ist.
Ja ist sie [...]
Und das begründest Du wie in Kenntnis von Artikel 2 Abs. (1)?
Oder trifft bei Dir auch das Prinzip "Beweis durch Behauptung" zu?