Alles anzeigendas Parlament ist gefühlt ausgehebelt.
Der Bundestag hat mit § 28a IfSG eine gesetzliche Grundlage für die Coronamaßnahmen geschaffen.
Noch heute der Bundestag das bestehen der epidemischen Lage i.S.d IfSG bestätigt und der Bundesregierung und den Landesregierungen damit weiterhin die entsprechenden Kompetenzen erteilt. Diese Feststellung ist erst Grundlage der ganzen Anti-Corona-Maßnahmen.
Soll der Bundestag die Maßnahmen selbst treffen? Wofür brauchen wir dann überhaupt noch eine Exekutive? Fernab davon, dass er eben als legislative nicht für exekutive Maßnahmen zuständig ist, stellt sich darüber hinaus die Frage, welchen Unterschied das bitte machen würde: Die Regierung wird getragen von ihrer Mehrheit, die entsprechende Beschlüsse ebenfalls umsetzen würde.
Es dürfte vielleicht etwas mehr Diskussionen geben, weil man jeden in der Fraktion auch abholen will. Schaut man sich wiederum die Befragung von Spahn oder vor ein paar Wochen auch Merkel im Bundestag an, hat man da auch nicht allzu viel von zu erwarten.
Wenn man zudem sieht, wie es aber auch auf der MP-Konferenz hoch hergeht (Stichwort schlumpfig gucken), dann gibt es auch auf dieser Ebene entsprechend genug Diskussionen.
Der Bundestag ist also durchaus einbezogen, er hat die ganzen Maßnahmen erst heute weiterhin legitimiert - gab ja auch nicht wenige, die zur Beendigung des Dauer-Lockdowns für die Aufhebung der Feststellung votiert haben.
Ich denke, du weißt genau, worauf ich anspiele, ich glaube, du hast da selbst sogar zuletzt einiges kritisch gesehen - natürlich aber ist dieses Parlament auch ein Stück weit "selber schuld".