Die Rechte der Fußballfans

  • Vielleicht regen sich die betroffenen Personen von Samstag im Großen und Ganzen
    ja sogar weniger auf als einige User hier und tragen es wie Männer.

    Axo, wer sich gegen Willkür wehrt, ist also ein Waschlappen? :rolleyes:


    Nein, das habe ich nicht geschrieben, ich schrieb ja mehr. Ich schrieb:


    Vielleicht regen sich die betroffenen Personen von Samstag im Großen und Ganzen ja sogar weniger auf als einige User hier und tragen es wie Männer. Sie wollten der Polizei ein Schnippchen und es hat nicht funktioniert. Der Anreiseweg wurde ja nicht gewählt weil er landschaftlich reizvoller ist, oder?


    Vielleicht denkt ja auch ein Teil der besagten Gruppe:


    Ma hat ma Glück
    ma ha ma Pech
    mahatma Gandhi


    Was soll der Verein dann noch ein Statement verfassen?


    raffse?

  • Der SCD hat sich den Einsatz gegen Repressionen schon seit vielen Jahren auf die Fahne geschrieben und wurde in dem Bereich ja auch schon mehrfach aktiv. Melde dich doch dort.


    Danke, werde ich machen.


    In diesem Fall wird wohl auch eher das Gerechtigkeitsempfinden berührt, als ein Rechtsbruch begangen.


    Dann warten wir mal die Urteile ab.


    Eine Anzeige erstatten. Dafür muß ich doch keinen Namen haben. Das sind Staatsbedienstete. Der Einsatzleiter wird dann schon die entsprechenden Beamten zu einer Stellungsnahme Ihrerseits ausfindig machen müssen.


    Logisch. Märchenstunde.


    Du gehst zur Polizei sagst was vorgefallen ist. Wo es vorgefallen ist. Die Uhrzeit. Benennst deine Zeugen. Machst eine Täterbeschreibung


    :thumbsup:


    Als juristischer Laie bezweifle ich


    Wenigstens leitest du den Satz so ein...


    rechtlich legitimierte WILLKÜR!


    Es gibt doch keine RECHTSGRUNDLAGE ! Was soll da wie legitimiert werden bzw. sein? Die Innenministerkonferenz ist kein Teil der Legislative!

    "Aber eins, aber eins, das bleibt besteh´n!!!
    Fortuna Düsseldorf wird niemals untergeh´n!!!"


    "Fortune favors the brave, fortune favors Fortuna!"

  • Das mit dem Namen an der Uniform ist eine ambivalente Sache.
    Einerseits sicherlich sinnvoll, andererseits kann es (je nach Namen) aber auch passieren das irgendwelche "rachsüchtigen" Idioten plötzlich an deiner Türe klingeln und deine Familie kennenlernen möchten.


    Heutzutage ist es wohl tatsächlich so, wie du sagst.


    Nach meinem Empfinden sollte sich jeder, der gegenüber mir vollstrecken will (also mit Gewalt begegnet) sich so offenbaren, daß ich mich jederzeit persönlich gegen einen Amtsmissbrauchenden wehren kann.

    "Aber eins, aber eins, das bleibt besteh´n!!!
    Fortuna Düsseldorf wird niemals untergeh´n!!!"


    "Fortune favors the brave, fortune favors Fortuna!"

  • Zitat von »Fortunanovesia«
    rechtlich legitimierte WILLKÜR!



    Es gibt doch keine RECHTSGRUNDLAGE ! Was soll da wie legitimiert werden bzw. sein? Die Innenministerkonferenz ist kein Teil der Legislative!

    Natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage! - Allerdings ist sie erst geschaffen worden, als sie aufgrund von Klagen nötig geworden ist!


    Die Datei ist Anfang der 90er, wie du schon sagst, von der Bundesinnenministerkonferenz geschaffen und mangels Rechtsgrundlage von Gerichten nach Klagen gekippt worden, woraufhin das Bundesinnenministerium im Juni 2010 im Schnelldurchlauf mitsamt Bundesrat eine Gesetzesgrundlage geschaffen hat, die das BVerwG als ausreichend für die Abweisung von Klagen auf Löschung der eigenen Daten aus der Datei angesehen hat.


    Hier vielleicht noch etwas detaillierter: BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport” jetzt rechtmäßig


    Die Frage die sich nur stellt ist, ob dieses augenscheinliche Willkürinstrument auch Verfassungskonform ist, aber darüber gibt es ja noch keine Entscheidungen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • ielleicht regen sich die betroffenen Personen von Samstag im Großen und Ganzen ja sogar weniger auf als einige User hier und tragen es wie Männer.


    Depp.


    Natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage! - Allerdings ist sie erst geschaffen worden, als sie aufgrund von Klagen nötig geworden ist!


    Danke. Du hast alles besser verfolgt als ich. Ich habe den Wikipedia-Artikel gestern bloß überflogen ....
    Entschuldige die Kritik.


    Ich muss das Urteil vom BVerwG mal lesen.

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  • Zumal der ein oder andere garnicht wissen wird, dass er in GS Datei geführt wird. Da sagt dir nämlich niemand bescheid.
    Das böse erwachen kommt für viele erst z.B am Flughafen auf dem Weg in den Urlaub, oder die lieben Beamten besuchen einen vor nem "Risikospiel" bei der Arbeit.
    Die Erfassung ist so willkürlich, dass einmal ne Anzeige im Rahmen eines Fußballspiels ausschlaggebend ist (von Beleidigung bis Widerstand,Körperverletzung etc.), beim anderen mal reicht eine Personenkontrolle aus.
    Dass so eine Vorgehensweise staatlich legitimiert ist, ist und bleibt ein Skandal.

    Ceterum censeo Coloniam esse delendam.

  • Ehrlich gesagt habe ich da gerade nichts Konkretes auf dem Schirm, jedoch sind wohl nicht nur wir normalen Fans der Ansicht, dass es da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt, auch die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte ist offenkundig dieser Ansicht. (siehe die letzten 2-3 Absätze)

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  • Ist das krank...ist das krank...


    (...)Der Wortlaut des § 8 Abs. 3 BKAG zeigt, dass die Speicherung nur unzulässig ist, wenn sich aus den Gründen der Entscheidung positiv ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat. (Es muss also klar festgstellt sein, dass der mutmaßliche Täter die Tat nicht begangen hat, nicht nur freizusprechen ist sondern auch aufgrund seiner Unschuld nicht mehr unter VERDACHTstehen kann, die Tat begangen zu haben) Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob sich aus der Entscheidung ergibt, dass Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Restverdacht besteht (s. Urteil vom 22. Oktober 2003 a.a.O. S. 2). (Das Gesetz bzw. die Verordnung, die besagt, wann eine Eintragung/weitere Speicherung unzulässig ist besagt demnach nicht, dass bei einem nichtbelegbaren Restverdacht eine Eintragung nicht erlaubt ist - also eine Eintragung/weitere Speicherung ist auch bei einem weiterhin aufrechterhaltenen RestVERDACHT möglich) Ergibt sich aus den Gründen der Einstellungsverfügung nicht, dass die Einstellung positiv deshalb erfolgt ist, weil der Kläger die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat, so ist der Tatbestand des § 8 Abs. 3 BKAG nicht erfüllt. (Es muss durch das Urteil oder durch die Einstellungserklärung/art klar gesagt werden, dass der mutmaßliche Täter die Tat NICHT begangen hat - Mit anderen Worten muss jeglicher Verdacht ausgeräumt werden, damit eine Eintragung/weitere Speicherung nicht vorgenommen werden darf) Mit dieser Auslegung steht das Gesetz mit höherrangigem Recht in Einklang und verstößt insbesondere nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung.(Das Gesetz steht im Einklang mit der Unschuldsvermutung, die besagt, dass jede Person zunächst bis zum gesetzlichen Beweis ihrer schuld als unschuldig anzusehen ist, denn...) Denn die Berücksichtigung von Verdachtsgründen, die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Freispruch oder Einstellung fortbestehen können, stellt keine Schuldfeststellung oder -zuweisung dar, wenn und soweit sie bei Wiederholungsgefahr anderen Zwecken, insbesondere der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, dient (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231).(...)


    Mit anderen Worten kann man trotz Freispruch mangels Aufklärung der Situation noch unter Verdacht stehen und dieser Verdacht reicht aus um weiterhin in dieser Datei geführt zu werden. - Eine Weiterführung der Daten ist lediglich dann unzulässig, wenn die Unschuld des mutmaßlichen Täters klar zu bejahen ist.

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  • Mit dieser Auslegung steht das Gesetz mit höherrangigem Recht in Einklang und verstößt insbesondere nicht gegen die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung.(Das Gesetz steht im Einklang mit der Unschuldsvermutung, die besagt, dass jede Person zunächst bis zum gesetzlichen Beweis ihrer schuld als unschuldig anzusehen ist, denn...) Denn die Berücksichtigung von Verdachtsgründen, die auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Freispruch oder Einstellung fortbestehen können, stellt keine Schuldfeststellung oder -zuweisung dar, wenn und soweit sie bei Wiederholungsgefahr anderen Zwecken, insbesondere der vorbeugenden Straftatenbekämpfung, dient


    Darüber läßt sich streiten - v.a. mit Blick auf die Konsequenzen einer Speicherung.

    "Aber eins, aber eins, das bleibt besteh´n!!!
    Fortuna Düsseldorf wird niemals untergeh´n!!!"


    "Fortune favors the brave, fortune favors Fortuna!"


  • Wieso ist die Gruppe den "anders" angereist? Was sagen diese denn?


    Was heißt "anders"? Woher kommt das "anders"?

    Anders als die meisten anderen Düsseldorfer. Ist doch nur eine Frage. War das schneller? Gibt es da gute Kneipen auf dem Weg? Ich frage schlicht und einfach. Wollte die Gruppe "unbeobachtet" bleiben oder gab es Gründe wie die oben genannten. Und bitte keine Spitzfindigkeiten vermuten.


  • Was will ich bei einem Länderspiel. Ich bin Fortunafan.... und damit steht es fest. Ich bin nicht der der die Fortunawerbung ins Stadion hängt. Super übrigens!


    Wusste nicht, dass sich das ausschließt, wenn man Fortunafan ist :-I


    Natürlich schließt es sich aus. Ein Fortuna-Fan kann nicht für eine DFB-Verbandself sein, solange dieser Verband seine Vereine und deren Fans mit Sippenhaft bestraft.

    Votet für unsere Fortuna Mythos 95 Düsseldorf
    Ceterum censeo coloniam esse delendam (Im Übrigen bin ich der Meinung, dass *öln zerstört werden muss)

  • War das schneller? Gibt es da gute Kneipen auf dem Weg? Ich frage schlicht und einfach. Wollte die Gruppe "unbeobachtet" bleiben oder gab es Gründe wie die oben genannten. Und bitte keine Spitzfindigkeiten vermuten.


    Ich habe gedacht, du wüßtest mehr. Von wem hast du das denn?

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  • Kleiner Tipp: Reise doch mal zu einem Auswärtsspiel der Nationalmannschaft. --;;)


    hab ich schon oft gemacht. Ist nix passiert ?(


    Meinte auch mit einem Eintrag in der Datei.


    Wusste nicht, dass sich das ausschließt, wenn man Fortunafan ist :-I


    N atütlich schließt es sich aus. Ein Fortuna-Fan kann nicht für eine DFB-Verbandself sein, solange dieser Verband seine Vereine und deren Fans mit Sippenhaft bestraft.


    Nur weil du so denkst, ist es doch keine allgemein geltende Regel.