Alles anzeigenAlles anzeigen3 Das Verwendungsverbot gilt nicht, soweit das Verwenden von offenem Feuer,
brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie pyrotechnischen Gegenständen in der Art der
Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat. 4 Die Verwendung pyrotechnischer
Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person überwacht werden.
Pyrotechnische Gegenstände sind vielleicht aus der Veranstaltung eines Feuerwerks, einer Sylvesterfeierlichkeit begründet. Aber sicher nicht aus einem Fußballspiel!
Auf die Begründung von Campino wäre ich gespannt, wieso er die Dinger immer wieder bei Konzerten zünden muss...
Das macht er aber meist in gut 30 Metern Höhe!