Möge er mir den Begriff des "Verbrechens" einmal definieren und diese Legaldefinition auf die hiesigen Fälle anwenden...bezweifle, dass es sich von der Begrifflichkeit her decken wird..
Es ist "noch" eine Ordnungswidrigkeit, aber egal - das Bußgeld etc. trägt derjenige der den Verstoß begangen hat.
Es ging mir weniger um den Inhalt, denn aus dieser festgefahrenen Diskussion halte ich mich raus, als solche unangebrachten Formulierungen...
Aber ich versteh das schon: "Begeher einer Ordnungswidrigkeit" oder "Begeher eines Vergehens" klingt nicht so gut wie "Verbrecher" um den eigenen Argumenten Ausdruck zu verleihen...