Der gehört in den Bereich Arthaus und nicht zu Trash.
Grossartiger Film.
„Wie heißt Talby eigentlich mit Vornamen?“
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Wer mal mit Doom, Quake & Co. gespielt hat, wird diese Videos verstehen.
Dr. Seltsam oder wie ich lernte die Bombe zu lieben,
…
Palmolive ist nach wie vor klasse,...als alter Handspüler weiss ich das sehr zu schätzen
Wenn Chrystal Mett auch legalisiert wird, gibt es das dann beim Metzger zu kaufen?
Unglaublich...
"Goodfellas" - Bar Scene
Dinner at mother's house - Goodfellas
Kennt sich hier jemand mit Lizenzrechten aus und kann mir sagen, ob ich folgendes Bild als Anhängsel in einem Flyer verwenden darf? Ich blicke da irgendwie nicht durch.
Guten Morgen. Das habe ich bereits aber trotzdem werde ich nicht ganz schlau daraus Also es wird kostenlos angeboten, es gibt keine Möglichkeit das Bild per Credits oder ähnliches zu kaufen, es wurde vor diesem erwähnten "CC0 Lizenz" 2019 veröffentlicht, es hat kein Wasserzeichen etc. ...demnach gehe ich mal davon aus ich darf es "kommerziell" verwenden
Zitat
Einige der Inhalte, die über die Services zum Download bereitgestellt werden, unterliegen der CC0-Lizenz (Creative Commons Zero; „CC0-Inhalte“). Das „Veröffentlichungsdatum“ der über die Services angebotenen CC0-Inhalte liegt vor dem 9. Januar 2019. Dementsprechend haben die Urheber dieser Werke selbige im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt und dabei weltweit auf sämtliche Urheberrechte an den CC0-Inhalten verzichtet, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Gemäß den CC0-Lizenzbedingungen können CC0-Inhalte ohne Urheberrechtsvermerk und ohne Nennung der Inhaber der CC0-Inhalte oder von Pixabay für alle persönlichen und gewerblichen Zwecke genutzt werden.
demnach gehe ich mal davon aus ich darf es "kommerziell" verwenden
Ich bin kein Jurist, aber dieser Passus ist aus meiner Sicht entscheidend:
ZitatWenn in einem Inhalt Warenzeichen, Logos oder Marken (egal ob zwei- oder dreidimensional) abgebildet sind, darfst du diesen Inhalt nicht für kommerzielle Zwecke für Waren und Dienstleistungen verwenden.
Ich weiß nicht was du damit vor hast. Aber solltest du Handwerker sein und deine Dienstleistungen mit dem Flyer bewerben wollen, dann ist die Verwendung des Bildes dafür wohl nicht gestattet. Auf jeden Fall dann nicht, wenn du eine Firma hast und deine Firma dort erwähnt wird. Solltest du deine DIenstleistungen jedoch privat anbieten, ohne Firma und nur mit deinem privaten Namen, dann wird es knifflig. Das kann wohl nur ein Jurist beurteilen. Als Laie würde ich vom Gefühl sagen, dass das auch nicht gestattet ist.
Ich interpretiere diese Regelung so: Man darf die Bilder zwar für kommerzielle Zwecke nutzen. Beispielsweise firmenintern für Schulungsmaterial oder ähnliches. Aber wohl nicht für Werbezwecke, um damit etwas zu verkaufen.
Ich hatte mich verlesen.
Wo sind denn in dem inhalt logos, marken oder warenzeichen zu sehen?
In dem passus steht nicht, dass der inhalt nicht in verbindung mit anderen logos, marken oder warenzeichen genutzt werden darf.
Insofern sehe ich in diesem passus kein problem. (Den rest der geschäftsbedingungen habe ich jetzt aber nicht gelesen...)
Da hast du recht. Ich hatte im ersten Satz gedacht, es sei der Inhalt des Mediums gemeint, bei dem man das kostenfreie Bild verwendet. Also in dem Fall der Flyer.
Im zweiten Satz stellt sich dann tatsächlich heraus, dass mit dem Inhalt das kostenfreie Bild gemeint ist.
Danke für deine Antwort und Hilfe! Den von dir erwähnten Abschnitt habe ich auch gefunden, aber es ist ja kein Logo, Warenzeichen oder ähnliches auf dem Bild zu finden. Und davon spricht diese Regel doch, oder nicht?
"Wenn in einem Inhalt Warenzeichen, Logos oder Marken abgebildet sind" . Damit ist doch das Bild/Foto von der Seite gemeint.
Ich würde es in ein Werbeflyer für einen Gala-Werkzeuge Hersteller einbauen wollen.
Also aus meiner Laien Sicht interpretiere ich die Seite so, solange der Herausgeber der Bilder die kommerzielle Nutzung seiner Bilder nicht verbietet, es keine Lizenz benötigt (die man auf diesen Seiten meist für bisschen Geld kaufen kann), und das Bild keine Logos, Marken oder Warenzeichen enthält, kann man damit machen was man will. Es wäre schön wenn man die Hersteller erwähnen würde, aber kein muss. Quellenangabe wohl auch nicht nötig.
Laie, wie gesagt
Edith: ich sehe gerade, wir haben gleichzeitig geschrieben 😬 Also wo ist der Jurist unter uns, der meine Idee absegnen kann 😊